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Alt 17.03.2010, 13:41   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #81 (permalink)
tomruevel
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Zitat:
Zitat von trawibo Beitrag anzeigen
Das sind dann aber bestimmt keine Franzosen gewesen.Die hätte das nicht gejuckt : laisse faire
LG t
Moin,

wenn es denn so gewesen wäre.
Der Wortführer machte sogar eine sehr engagierten Eindruck, diese Unterschied klar zu machen.

Wir haben dann vor dem Schild geparkt, zu Mittag gegessen und weiter fahren.
Bessere Aussicht und keine Nachbarn.
tomruevel ist offline  
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Alt 17.03.2010, 14:07   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #82 (permalink)
Touringgit
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Egal wie man das nennt, ob Campingbetrieb oder Camping oder Campingwasweißich, es kommt doch lediglich darauf an, ob bei der "Aktion" noch Gemeingebrauch vorliegt oder nicht. Öffentliche Verkehrsfläche ist nunmal dem Verkehr gewidmet, wozu auch das Parken gehört. Alles andere ist Sondernutzung und bedarf einer speziellen Genehmigung. Und wenn ans Parken so sehr strenge Maßstäbe gesetzt werden, dann ist das eben so. Für mich ist das OLG-Urteil und die sich daran haltende Auffassung des StGB NRW rechtlich nachvollziehbar.

Zitat Viking92:
Aber wenn ich allein schon folgendes in dem Link lese, frage ich mich, wer da wohl hintersteckt:

Zitat:
....liegt keine Teilnahme am ruhenden Verkehr mehr vor, sondern Camping. Dieses darf nach nordrhein-westfälischem Recht grundsätzlich nur auf einem zugelassenem Campingplatz stattfinden. Unter diesem Aspekt werden die teilweise in Städten und Gemeinden ausgewiesenen Wohnmobil-Parkplätze von der Geschäftsstelle ebenfalls als rechtlich zweifelhaft bewertet.

Da weiss wohl eine Behörde nicht was die andere macht.


Ich denke, damit sind nur reine Wohnmobil-PARKplätze gemeint, die offiziell keine Übernachtungsmöglichkeit bieten. Ich kann mir vorstellen, dass es auch einen Unterschied zwischen Womo-Parkplatz und Womo-Stellplatz gibt.
Touringgit ist offline  
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Alt 17.03.2010, 17:09   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #83 (permalink)
FlintCamper
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Moin,

ich habe auch mal zum Thema "Parkfläche" und "Sondernutzung" gegoogelt. Dabei habe ich folgenden Kommentar zur Thematik gefunden.

Wenn man sich den mal von vorn bis hinten durchliest, ist man um einiges schlauer...

Hier mal lesen ...

Auszug daraus:
Zitat:
Soweit ein Wohnmobil wie jedes andere Kfz am fließenden oder ruhenden Verkehr teilnimmt, gilt das Straßenverkehrsrecht. Zum ruhenden Verkehr zählt das Parken, insbesondere das Abstellen auf einem zugelassenen Parkplatz, soweit kein Campingbetrieb entfaltet wird (Herausstellen von Tischen, Stühlen usw.). Zum ruhenden Verkehr wird auch eine über eine Nacht dauernde Fahrtunterbrechung mit Übernachtung im Fahrzeug gerechnet, wenn diese Übernachtung zum Zwecke der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erfolgt. Objektiv erforderlich dafür sind eine fahrbedingte Ermüdung und Weiterreise am Morgen nach der Übernachtung, subjektiv erforderlich ist, daß diese Unterbrechung zum Zwecke der
Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erfolgt (so auch die gemeinsame Erklärung des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten, der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes der Campingplatzhalter in Schleswig-Holstein).
Die Lobbyisten (Campingplatzhalter) haben also auch ihren Senf dazu gegeben...

Daraus wird klar, dass es vollkommen egal ist, ob man mit einem WoMo oder mit einem Gespann irgendwo parkt, solange das Parken irgendwie mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun hat.
Und wenn man sich ausruht, weil man 1. von der Teilnahme am Straßenverkehr ermüdet ist und 2. nach der Ruhe wieder am Straßenverkehr teilnehmen möchte, liegt KEINE Sondernutzung, sondern Gemeingebrauch vor.

Der Gemeingebrauch ist für die Bundesfernstraßen in § 7 und die Sondernutzung in § 8 des Bundesfernstraßengesetzes geregelt (Nachzulesen HIER...)

Nun ist ja nicht jeder Gemeindestraße eine Bundesfernstraße aber für die Gemeindestraßen gibt es analoge Vorschriften (z.B. hier nachzulesen...)

Vielleicht wird jetzt nicht mehr so viel spekuliert ...
FlintCamper ist offline  
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Alt 17.03.2010, 23:27   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #84 (permalink)
viking92
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Zitat:
Zitat von FlintCamper Beitrag anzeigen

Wenn man sich den mal von vorn bis hinten durchliest, ist man um einiges schlauer...
Super

Wobei diesem Verband sicherlich jeder SP ein Dorn im Auge ist, auf dem Wowa erlaubt sind.
viking92 ist offline  
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Alt 18.03.2010, 00:39   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #85 (permalink)
Touringgit
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Zitat:
Zitat von FlintCamper Beitrag anzeigen
Und wenn man sich ausruht, weil man 1. von der Teilnahme am Straßenverkehr ermüdet ist und 2. nach der Ruhe wieder am Straßenverkehr teilnehmen möchte, liegt KEINE Sondernutzung, sondern Gemeingebrauch vor.
Ja, soweit waren wir ja auch schon. Also, als allererstes immer von der Teilnahme am Straßenverkehr kräftig ermüden lassen und erst danach weil man von der Fahrerei innerlich noch so fürchterlich aufgekratzt ist die Bierchen als notwendigen Schlummertrunk nehmen(die beruhigende und schlaffördernde Wirkung von Bier ist bewiesen) und dann ab in die Federn und den festen Willen haben, frühzeitig wieder raus und weiterfahren zu wollen. Wenn es wegen morgendlicher Übelkeit dann doch noch nicht klappt mit dem weiterfahren, wird einem das hoffentlich niemand übel nehmen.

Gute Nacht!
Touringgit ist offline  
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Alt 18.03.2010, 08:49   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #86 (permalink)
FlintCamper
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Zitat:
Ja, soweit waren wir ja auch schon.
Weiter wird man auch nicht kommen. Ich habe das noch mal so geschrieben, weil hier viele wissen wollten, warum das so ist und wo man das nachlesen kann.

Wer ein Bierchen trinken möchte, um besser einzuschlafen, dem wird dies sicher vergönnt sein, zumal es im weitesten Sinne der Wiederherstellung der Fahrfähigkeit dient.

Man muss sich aber auch an dieser Stelle fragen, ob es nicht auch ein Malzbier oder ein alkoholfreies Bier sein kann.
Und selbst wenn es ein alkoholhaltiges Bier ist, so wird sicher eines nicht zur absoluten Fahrunfähigkeit führen.

Man darf halt Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Ist halt ein Unterschied, ob ich EIN Bier trinke, weil ich ohnehin nicht mehr fahren kann und erst einmal schlafen muss. Oder kann ich nicht mehr fahren, weil ich vorsätzlich zuviel getrunken und damit meine Fahrunfähigkeit bewusst herbeigeführt habe. Insbesondere deswegen, weil ich damit die Notwendigkeit einer Übernachtung an der betreffenden Stelle erzwingen will.

Ich denke, das kann man schon auseinander halten.
FlintCamper ist offline  
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Alt 18.03.2010, 14:44   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #87 (permalink)
Touringgit
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Du hast ja völlig Recht, Flintcamper. Das sehe ich ja auch so wie du. Das was ich zuletzt schrieb, sollte nur halt denjenigen "helfen", die ohne Ermüdung parken, Bierchen trinken und anschließend übernachten wollen. Denn ich denke, es kommt darauf an, was man bei einer Kontrolle sagt und dabei sollte man auf keinen Fall die Ermüdung/Erschöpfung vergessen. Nachweisen kann man eine vor der KOntrolle nicht vorhandene Müdigkeit/ERschöpfung wohl nicht. Mir selbst hilft es nicht, da ich weder Bier trinke noch am Straßenrand und auf Parkplätzen nächtige.

Nachtrag: Ich gehe allerdings davon aus, dass jeder Fahrer nach langer Fahrt Ermüdungs-/Erschöpfungszustände aufweist. Nicht umsonst gibt es z.B. für Berufskraftfahrer bestimmte Lenk- und Ruhezeiten, die einzuhalten sind.
Touringgit ist offline  
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Alt 18.03.2010, 19:25   Benutzen von Wohnmobil-Stellplätzen mit dem Gespann Beitrag #88 (permalink)
Willipitschen
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Ihr könnte soviele gesetzliche Verordnungen hier reinbringen, wie ihr wollt, wenn der Stellplatzbesitzer sagt, ich nehme nur Womos, dann hat er das Recht dazu.
Der Stellplatzbesitzer bestimmt, wer bei ihm stehen darf und wer nicht.
Basta
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