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Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

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Alt 12.12.2009, 18:33   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #9 (permalink)
ekobra
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Zitat:
Also...,

kein Vertrag ist ausgelaufen, da er sich ja stillschweigend im August verlängert, wenn nicht gekündigt...heißt also... Mietvertragsänderung, weil sich die Spielregeln ändern sollen...
Nach meiner Meinung gilt durch die Verlängerungsklausel weiterhin der alte Mietvertrag da ja von keiner Seite eine Aufhebung bekundet wurde!
Danach ist kein Neuabschluss des Vertrages erforderlich, vom Vermieter gewünschte Veränderungen sind zwischen beiden Partnern zu vereinbaren. Dabei wäre zu prüfen, ob diese vom Vermieter zeitiger anzukündigen hatte und ob das jetzt überhaupt noch durchsetzbar wäre.
Rechtsberatung scheint erforderlich, wir sind alle keine Juristen.
Aber auch ein Gespräch mit dem Vermieter könnte vielleicht schon die Fronten klären.
Eberhard
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Alt 12.12.2009, 18:57   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #10 (permalink)
joke52
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Zitat:
Zitat von ufer-der-nacht Beitrag anzeigen

Naja, und am Schlimmsten trifft uns die jährliche Zahlweise. Ich habe schon gehört, dass andere Dauercamper eine ganz normale monatliche Miete zahlen, hat man denn darauf keinen Anspruch?

Der alte Vertrag war ganz normal und hatte keine Befristung.
@ eberhard : Ich habe das so verstanden, dass "August" der Stichtag ist und der neue Vertrag ab 08/2010 gelten soll.

@ UdN : Mietverträge ohne Frist gibt es nicht, da steht immer etwas drin, wer wann wo raus kann, sonst wäre man ja lebenslänglich gebunden

Ich verstehe Deinen Wunsch nach monatlicher Zahlung durchaus, mache ich mit meiner Kfz-Versicherung auch so, tut nicht so weh am Jahresende ,

aber einen Anspruch ???

Natürlich nicht!

Wenn man mit dem Mann spricht, kann man sich sicherlich einigen, vielleicht vierteljährlich oder so, aber einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht, wie gesagt er macht Euch ja ein Angebot...und ob Ihr es annehmt ist ja Euer Bier...


by the way : Wie unten vorgeschlagen, wenn alles nichts bringt, umziehen als Lösung einplanen.
joke52 ist offline  
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Alt 12.12.2009, 19:20   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #11 (permalink)
Threadersteller 
ufer-der-nacht
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Zitat:
Zitat von aixfriend Beitrag anzeigen
Anders als bei der Anmietung einer Wohnung, die unter einem besonderen sozialrechtlichen Schutz steht, herrscht bei der Vermietung einer Campingparzelle weitgehende Vertragsfreiheit.

Und wenn einmal ein Vertrag unterschrieben ist, gilt eben "pacta servanda sunt" - Verträge sind einzuhalten .

Wenn Vermieter wie Mieter zum August ein jährliches Kündigungsrecht haben, ist das Angebot eines neuen Vertrags durch den Vermieter nicht zu beanstanden.

Also: den Vermieter auf´n Bier einladen und reden. Und nicht schon im Vorfeld dem Vermieter Gier unterstellen.

Gruß

Axel

Wenn Vermieter wie Mieter zum August ein jährliches Kündigungsrecht haben, ist das Angebot eines neuen Vertrags durch den Vermieter nicht zu beanstanden.

wie bei jeder Vermietung 3 monatige Kündigungsfrist -- also nichts Besonderes, wäre doch aber toll gewesen, wenn der neue Mietvertrag nicht erst heute, wenn auch mit Klausel Sonderkündigungsrecht, eingeflattert wäre, dann hätte man nämlich fristgerecht kündigen können und sich beizeiten um einen adäquaten Platz umschauen können...

zur Gier nur soviel:
1. es gibt eine Vorgeschichte, die das untermauert
2. in einem Schreiben von vor 3 Wochen bot er uns Dauercampern an, unsere Parzelle zu kaufen... quasi ein Waldstück von 96qm, ohne jeglichen Anschluss, dafür aber für 16000€ plus Wasserentnahmekosten, Brunnengebühr, Stromanschlusskosten, Parkgebühr, Haustier
Wenn das keine Gier ist... im Übrigen ist Brandenburg Waldmeer, Sandmeer, Nichtsmeer... also kein verkapptes Bauland

zu den Zelten:
es handelt sich um einen Campingplatz, warum sollten da Auflagen bestehen, Zelte abzubauen, die im Übrigen immer erlaubt waren, genau wie die Geräte- schuppen, da wir, seit ich denken kann, für die Pflege der Grünanlagen rund um unsere Parzelle selbst zuständig sind, was bedeutet, dass man einen Rasenmäher benötigt, Heckenscheren, Spaten, Sägen, ...

@ Joke

Du musst rechtlich unterscheiden zwischen Besitzer und Eigentümer. Mal angenommen, die Kiste wäre finanziert und Du zahlst brav monatlich Deine Raten.

Dann bist Du der Besitzer, weil Du die momentan tatsächliche Gewalt über diese Sache hast. Eigentümer ist bis zur vollständigen Bezahlung die Bank, und das geht den Vermieter eines CP-Platzes überhaupt nichts an.


genau das habe ich doch auch geschrieben, dass mein Sohn der Eigentümer und Käufer ist und wir NUR die Besitzer mit Nutzungsrecht... aber das muss ja wohl der Vermieter nicht wissen... werd ich einfach nicht darauf eingehen

zum Stichtag,: August war alt, neu ist:mit dreimonatiger Frist zum Jahresende.Wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt hat, hat seinen Vertrag automatisch verlängert.

Der neue Mietvertrag gilt ab 01.01.2010, steht drin ich miete unbefristet, es sei denn, dass ich kündige mit o.g. Frist.
Achso: um richtig zu kündigen reicht es nicht mehr aus, das schreiben in der rezeption persönlich abzugeben, nein, es steht schwarz auf weiß, dass ich es per Einschreibven zuzusenden habe.
ufer-der-nacht ist offline  
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Alt 12.12.2009, 19:56   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #12 (permalink)
aixfriend
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Wie denn jetzt?

Ist der alte Vertrag vor August 2009 fristgerecht vom Vermieter gekündigt worden?

Wenn nicht, dann kann er höchstens Druck machen, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben, mit der Drohung mit Wirkung zum August 2010 zu kündigen.

Im übrigen: es gibt auch noch andere CP, die gerne Dauercamper aufnehmen.

Man muss ja nicht alles mitmachen!

Gruß

Axel
aixfriend ist offline  
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Alt 12.12.2009, 20:27   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #13 (permalink)
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ufer-der-nacht
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Zitat:
Zitat von aixfriend Beitrag anzeigen
Wie denn jetzt?

Ist der alte Vertrag vor August 2009 fristgerecht vom Vermieter gekündigt worden?

Wenn nicht, dann kann er höchstens Druck machen, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben, mit der Drohung mit Wirkung zum August 2010 zu kündigen.

Im übrigen: es gibt auch noch andere CP, die gerne Dauercamper aufnehmen.

Man muss ja nicht alles mitmachen!

Gruß

Axel
hallo, nochmal,

also...
im alten Vertrag musste man bis August kündigen, damit dieser zum Saisonende auslief, ansonsten wird fortgesetzt... mit der Neufassung ist er jetzt, quasi heute, rausgerückt
im neuen Vertrag steht, dass dieser unbefristet gilt und mit dreimonatiger Frist zum Jahresende gekündigt werden kann

zu den neuen CP muss ich sagen, dass die im Umkreis von 50km befindlichen weder Ganzjahrescamping anbieten, noch Hunde zulassen, deshalb ist es ja so schlimm

LG, UdN
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Alt 12.12.2009, 20:36   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #14 (permalink)
joke52
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Zitat:
Zitat von ufer-der-nacht Beitrag anzeigen
hallo, nochmal,

also...
im alten Vertrag musste man bis August kündigen, damit dieser zum Saisonende auslief, ansonsten wird fortgesetzt... mit der Neufassung ist er jetzt, quasi heute, rausgerückt

...zu den alten Bedingungen !! Man kann Verträge nicht einseitig ändern !!
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Alt 12.12.2009, 21:07   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #15 (permalink)
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Wenn er/sie den neuen Vertrag nicht unterschreibt, kann der Vermieter also zum Saisonende 2010 kündigen? Bis dahin gilt der alte Vertrag.

Das wäre ein ziemlich normaler Vorgang, für dessen Klärung man keinem Rechtsanwalt Geld in den Rachen schmeißen sollte.

Gruß

Axel
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Alt 12.12.2009, 21:35   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #16 (permalink)
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Steht denn ein Sonderkündigungsrecht überhaupt im Altvertrag drin?
Welchen Grund gibt der Vermieter für die Sonderkündigung an?

Im Moment sehe ich das wie aixfriend und joke52:

Wenn der Vermieter erst jetzt im Dezember "zwischen den Zeilen" kündigt,
dann hat er die Kündigungsfrist (August) nach dem Altvertrag nicht eingehalten/ verpennt!

Somit ist die Kündigung des Vermieters nicht fristgemäß eingegangen und
der Altvertrag hat sich automatisch um ein Jahr/ eine Saison zu den alten Konditionen verlängert.


- Das schafft etwas Zeit sich etwas neues zu suchen oder sauber einen neuen Vertrag auszuarbeiten.
Nicht einschüchtern lassen. Solange der Neuvertrag nicht gefällt, nicht unterschreiben.

Aber: Wenn ihr einen Brief mit der Überschrift "Kündigung" erhalten habt, solltet ihr schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) -->Widerspruch beim Vermieter wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist einlegen.

Was sagen denn die Camping-Nachbarn auf dem CP dazu?
Soll der Camping-Platz verkauft werden? Pächter wechseln?

Edit: Entschuldige bitte die Frage, aber es geht um die Klärung der Sachlage:
Punkt 1: Der bestehende Altvertrag ist mit deinem geschiedenen Ex-Ehemann geschlossen oder mit einem 2. derzeitigen Ehemann (sofern es den gibt)??
wohnwagen-otto ist offline  
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