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13.12.2009, 13:02
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #17 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
also...
im alten Vertrag musste man bis August kündigen, damit dieser zum Saisonende auslief, ansonsten wird fortgesetzt... mit der Neufassung ist er jetzt, quasi heute, rausgerückt
im neuen Vertrag steht, dass dieser unbefristet gilt und mit dreimonatiger Frist zum Jahresende gekündigt werden kann
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Die im alten Vertrag vereinbarte Kündigungsklausel gilt für beide Seiten, wenn vom Verpächter nicht fristgemäss gekündigt wurde gilt der Vertrag weiter und kann auch nicht mittendrin ohne Zustimmung des Pächters verändert werden!
Da hier offensichtlich einige Rechtsunsicherheiten beim Pächter und beim Verpächter bestehen, holt schnellstens den Rat eines Anwaltes ein.
Das Aufstellen eines Zeltes stellt nach meiner Meinung eine gebrauchgemässe Nutzung des gepachteten Grundstückes mit einer beweglichen Sache dar, bei einem Geräteschuppen sieht das dann schon anders aus, aus bisheriger Duldung kann kaum ein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Beachtet bitte noch: es gibt auch noch ein paar Unterschiede zwischen Vermietung und Verpachtung!
Eberhard
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13.12.2009, 18:02
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #18 (permalink)
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Ich campe mit:
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Hallo UdN,
wir waren auch mal eine Zeitlang Dauercamper. Das Bundesland oder die Gemeinde machten damals auch Auflagen, die das errichten von zusätzlichen "Gebäuden" verboten. Erlaubt waren nur Wohnwagen mit Vorzelt, lediglich feste Vorzelte, z.B von der Firma Herzog wurden geduldet, der Ausbau aussen (innen wars egal) mit Holz war wiederum verboten. Dauercamper die diese Verbote missachteten mussten Ihre Schuppen wieder abreißen. Der Campingplatzbetreiber achtete sehr darauf, dass die Auflagen eingehalten wurden.
Wir fanden das alles auch schade, aber machen konnten wir dagegen nichts.
Vielleicht hat Euer Campingplatzbetreiber auch solche Auflagen und muß diese jetzt schleunigst umsetzen?
Viele Grüße
Heinz
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13.12.2009, 19:15
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #19 (permalink)
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Threadersteller
Neuer Benutzer
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Steht denn ein Sonderkündigungsrecht überhaupt im Altvertrag drin?
Welchen Grund gibt der Vermieter für die Sonderkündigung an?
Sonderkündigungsrechtz steht einem ja immer bei Beitragserhöhung zu, auch bei Versicherungen etc, denke, deshalb auch keine weitere Begründung
Im Moment sehe ich das wie aixfriend und joke52:
Wenn der Vermieter erst jetzt im Dezember "zwischen den Zeilen" kündigt,
dann hat er die Kündigungsfrist (August) nach dem Altvertrag nicht eingehalten/ verpennt!
sehe ich auch so
Somit ist die Kündigung des Vermieters nicht fristgemäß eingegangen und
der Altvertrag hat sich automatisch um ein Jahr/ eine Saison zu den alten Konditionen verlängert.
- Das schafft etwas Zeit sich etwas neues zu suchen oder sauber einen neuen Vertrag auszuarbeiten.
Nicht einschüchtern lassen. Solange der Neuvertrag nicht gefällt, nicht unterschreiben.
Wir haben den "Neuvertrag" inzwischen so bearbeitet, wie wir ihm zur Anpassung vorlegen werden, sprich: so, wie wir ihn unterschreiben würden.
Wenn er darauf eingeht, akzeptieren wir den unrechtmäßigen Neuvertrag. Wenn nicht, halten wir es so, wie du sagst.
Aber: Wenn ihr einen Brief mit der Überschrift "Kündigung" erhalten habt, solltet ihr schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) -->Widerspruch beim Vermieter wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist einlegen.
Was sagen denn die Camping-Nachbarn auf dem CP dazu?
Soll der Camping-Platz verkauft werden? Pächter wechseln?
Wie fahren morgen raus, mal sehen, wer noch da ist, um seine Fragen zu klären
Edit: Entschuldige bitte die Frage, aber es geht um die Klärung der Sachlage:
Punkt 1: Der bestehende Altvertrag ist mit deinem geschiedenen Ex-Ehemann geschlossen oder mit einem 2. derzeitigen Ehemann (sofern es den gibt)??
*gg* kein Problem... der Altvertrag besteht mit meinem derzeitigen Ehegesponst... das 1. Modell habe ich 2003 nach 20 J. gegen jetziges Exemplar ausgetauscht, mit welchem seit drei Jahren keine wilden Zustände mehr herrschen...
Es ist nur so, dass durch die Altlasten (Scheidung, Haus, Insolvenz, Krankheit) unser derzeitiges Agieren in mehrerer Hinsicht eingeschränkt ist und wir eben nicht können wie wir wollen....
LG, Ufer der Nacht
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15.12.2009, 19:21
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #20 (permalink)
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Zitat:
Zitat von ufer-der-nacht
Steht denn ein Sonderkündigungsrecht überhaupt im Altvertrag drin?
Welchen Grund gibt der Vermieter für die Sonderkündigung an?
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Sorry, Sorry Leute aber hier werden einige Begrifflichkeiten durcheinander geworfen.
Wenn ein befristetet Vertrag drei Monate vor Laufzeitende gekündigt werden darf/kann, dann ist das kein Sonderkündigsrecht sondern eine ganz normale fristgemäße Beeindigung des Vertrages.
Bei dem Zugang eines Kündigungsschreibens des CP-Vermieters ist zu allererst einmal zu prüfen, ob er denn rechtswirksam zugestellt wurde, das heißt ob der CP-V den Zugang der Kündigung an den Mieter vor Gericht beweisen kann, wenn dieser behauptet - das darf er - ich habe keine Kündigung erhalten.
Also kein eingeschriebener Brief mit Rückschein? Dann sieht es für den CP-V übel aus den Zugang zu beweisen  Das Problem wird damit allerdings nur hinausgezögert, oft hilft das ja schon.
Die Zahlung der Miete/Pacht kann der CP-V schon jährlich verlangen, ebenso bestimmt er, die Regeln auf dem CP, tust du ja in deiner Wohnung auch, wenn Gäste kommen - oder?
Ich würde als Gruppe auftreten, dann ist es für den CP-V deutlich schwerer seine alleinigen Interessen durch zu setzen.
Im übrigen kann ich den Eigentumsnachweis für den Wohni schon nachvollziehen, bleibt "Restmüll in Form eines Wohni" auf seinem CP zurück, muß er diesen kostenpflichtig entsorgen und dann sehen von wem er diese zurück bekommt. Wie so oft - alles hat immer zwei Seiten.
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15.12.2009, 19:42
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #21 (permalink)
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Sorry, sorry bergteufel2,
vorm "Besserwissen" erst lesen, was andere geschrieben haben.
Der Vermieter legte einen neuen Vertrag vor, den er mit der Drohung, im August 2010 fristgerecht zu kündigen, durchsetzen will.
Das Procedere der Kündigung spielt insofern für die Betroffenen im Moment gar keine Rolle, da sie derzeit davon ausgehen müssen, dass der Vermieter im August dann alles richtig macht. Die Mieter müssen aber heute schon eine Entscheidung treffen.
Gruß
Axel
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16.12.2009, 01:01
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #22 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Überrumpelungstaktik ?
Ich sehe das Ganze als Versuch des Vermieters möglichst schnell die Unterschrift für einen vermieterfreundlichen Vertrag zu bekommen.
Der Vermieter kann sehr wohl den Altvertag fristgerecht bis zum August 2010 kündigen.
Aber August 2009 ist schon vorbei.
Für ein Sonderkündigungsrecht zum jetzigen, sofortigen Zeitpunkt müsste von Mieterseite ein längerandauerndes Fehlverhalten wie z.B. :ständig lautes Feiern, sonstiges Stören der Campingplatzgemeinschaft oder ständiges Nichtzahlen der Miete/Pacht vorhanden sein.
-Ich gehe davon aus, daß solch gravierendes Fehlverhalten auszuschließen ist, zumal sonst kein neuer Vertrag angeboten worden wäre.
Somit ist das Stichwort "Sonderkündigungsrecht" seitens des Vermieters eine gegenstandslose Worthülse,
die einfach nur als psychologisches Druckmittel eingesetzt wird.
-Nach dem Motto: "Jeden Tag steht ein Doofer auf"
Mal sehen was passiert, vielleicht wird der neue Vertrag ja so unterschrieben.
---
Der Vermieter braucht euch (alle Camper auf dem Platz) als zahlungskräftige Kunden.
Also schließt euch zusammen und versucht zusammen gegenüber dem Vermieter die Neuverträge so auszuhandeln, daß ihr damit leben könnt.
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16.12.2009, 20:34
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #23 (permalink)
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hallo
ich hab mich jetzt mal ein wenig durch das wirr warr welches hier entstanden ist, gelesen.
kennst du die genauen gründe für die vertragsänderung?
bei uns ist z.b. ein krasser fall in unmittelbarer nähe.
der cp lebt eigentlich nur noch von dauercampern und hat wirklich nur ein paar touristenplätze. jeder der dauercamper hat mittlerweile nicht mehr einen wohnwagen und ein vorzelt auf seiner pazelle, nein, die ganze pazelle ist zugepflastert.
dadurch werden rettungswege blockiert, was sich wieder auf die sicherheit aller camper auswirkt.
dieser cp hat nun die auflage bekommen bis zum ende nächsten jahres die wege auszubauen, für freie rettungswege zu sorgen, die parzellen zu "entrümpeln" und nebenbei noch einen lärmschutzwall bauen zu lassen (die zufahrtsstraße ist fast nicht befahren und die dauercamper hat es ja bisher auch nicht interessiert).
erfüllt er diese bedingungen nicht, wird ihm im nächsten jahr der platz zu gemacht.
was soll er nun machen? er brauch zusätzliches geld für den schutzwall, er muss platz auf den pazellen schaffen.... das geht nun mal alles nur über eine vertragsänderung.
ich will jetzt das verhalten deines vermieters nicht schönreden, aber manchmal fallen den kommunalen politikern (grade jetzt nach neuwahlen), die tollsten sachen ein.
wenn ihr nicht auf einen nenner kommt, dann hilft wohl nur noch zelte abbauen und ein neues domizil suchen.
lg
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16.12.2009, 21:17
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Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #24 (permalink)
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Zitat:
Zitat von aixfriend
Sorry, sorry bergteufel2,
vorm "Besserwissen" erst lesen, was andere geschrieben haben.
Gruß
Axel
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Sorry Axel,
eine Richtigstellung der Begriffe stellt für dich Besserwisserei dar?
Der Vermieter legte einen neuen Vertrag vor, den er mit der Drohung, im August 2010 fristgerecht zu kündigen, durchsetzen will.
OK das habe ich nicht gelesen, wo stand das denn?
Sicherlich kann man davon ausgehen, das der CP-V dann alles richtig machen wird, man kann auch aber genau so gut davon ausgehen, das er etwas falsch macht - was so selten nicht vorkommt.
Letztendlich ging es mir hauptsächlich darum, den zweifelsfrei falschen Begriff der "Sonderkündigung" und die ebenfalls falschen mit dem Begriff "Sonderkündigungsrecht" verbundenen Vorstellungen wie "steht einem ja immer bei Beitragserhöhung zu" auszuräumen, damit die Diskussion nicht weiter in die falsche Richtung läuft. wohnwagen-otto hat das schon gut erkannt.
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