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Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

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Alt 12.12.2009, 13:36   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #1 (permalink)
ufer-der-nacht
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Standard Boah, du krichst die Tür nich zu...

Liebe Campinggemeinde,

heute muss ich mich auch mal hier ausk......, neeeeeeeeeeee...ausheulen

Heute kam der neue MIETVERTRAG für unsere Campingparzelle, den wir auch unterschreiben müssen und damit anerkennen. Tun wir das nicht, wird nicht verhandelt, dann greift das Sonderkündigungsrecht:

Punkt 1:
Im MIETVERTRAG stehen mein Mann und ich. Im alten nur mein Mann, was auch seinen Grund hat, da ich mich durch eine vorangegangene Scheidung vor vier Jahren und das "verlorene Haus" in PI befinde und den Campingplatz zum Lecken meiner Wunden benötige... Aber ich darf nicht im Mietvertrag stehen!

Punkt 2:
Beide Mieter unter A und B - so der Vertrag- sollen bekunden, dass sie Eigentümer des auf der Parzelle befindlichen Gefährtes sind.
Darf der das verlangen???
Der WW gehört meinem Sohn, der der Käufer war, Eigentümer ist und ihn uns zur Nutzung überlassen hat, um mir in diesem Fall einen Gefallen zu tun, weil ich nach dem Auszug aus dem Haus 14 Monate krank war.

Punkt 3:
In den vorherigen Jahren haben wir Vieles auf der Parzelle angepflanzt, einen Schuppen, für das jüngste "Kind" -14J.- ein Zelt und neben dem Vorzelt noch so ein Küchenzelt aufgestellt, in dem sich die ganzen Auflagen und Terassenmöbel befinden.
Jetzt erlaubt der Vermieter neuerdings nur noch WW und Vorzelt. Die Frage ist, ob er das darf??? Im alten Mietvertrag sind diesbezüglich keine Einschränkungen. Er vermietet doch schließlich eine Parzelle zu meiner freien Nutzung. Ein Wohnungsvermieter darf doch auch nicht festlegen, was ich in meiner Wohnung veranstalte, solange ich seiner Wohnung keinen Schaden zufüge.
Muss ich euerer Meinung nach Kinderzelt, Schuppen und Küchenzelt abbauen??? Ich gehe jedoch davon aus, dass der gute Mann nur noch mehr Geld rausschlagen will zu der Erhöhung um 10%, die wir außerdem noch haben.

Punkt 4:
Und das ist der Wichtigste. Da uns die Mittel aus o. g. Gründen fehlen, können wir die Kosten nicht in einer Forderung begleichen. Er verlangt jedoch horrende Zinsen bei einer Ratenzahlung. Diese soll jedoch auch nur 4x sein im Abstand von 2 Monaten (März, Mai, Juli, September). Wir sind jedoch Ganzjahresnutzer und bezahlen das auch und würden gern die Gesamtmiete wie andere MIET-KOSTEN auch in Monatsbeiträgen, ohne Zinsaufschlag bezahlen. Weiß jemand, ob der Vermieter bei der Aushändigung eines MIETVERTRAGES nicht auch daran gebunden ist, sich seine Kosten monatlich erstatten zu lassen, oder darf er im Voraus die ganze Summe verlangen???
Ich erinnere daran, dass ich das so unterschreiben soll, sonst Sonderkündigung. kann das rechtens sein???

Gibt noch ein paar andere Dinge, die für uns jedoch nicht so vordergründig sind.

Danke fürs Lesen und ich hoffe, dass uns jemand mit einer Antwort helfen kann.

LG, UdN
ufer-der-nacht ist offline  
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Alt 12.12.2009, 14:18   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #2 (permalink)
joke52
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Hi UdN,

sicherlich eine unangenehme Situation... und ein Fall für die Rechtsberatung.

..aber generell gilt, wenn mich meine lange zurückliegende Jura-Zeit nicht im Stich lässt:

"pacta sunt servanda" - Verträge sind geschlossen. Es kommt darauf an, was in den alten Verträgen steht, wie lange die laufen etc. , die müsste man kennen.

Ansonsten gilt das gute alte BGB - Vertragsrecht : 3.Tag, 1. Semester Jura

Ein Vertrag ist ein Angebot und die Annahme dieses Angebotes....

Also er legt Euch das Ding vor, und Ihr könnt es annehmen, oder bleiben lassen und gehen

Punkt 2 ist garantiert rechtswidrig, wenn der Kasten nur einem gehört, kann er nicht verlangen, dass einer lügt, das ist lächerlich..


Für Punkt 3 und 4 gilt leider oben Gesagtes, sind Eure Verträge ausgelaufen, gibt es ein neues Angebot........ein Wohnungsvermieter darf auch Sachen in einen Vertrag schreiben,.... wenn ich Dir meine Wohnung vermiete und nicht möchte, dass Du zwei große Hunde dort beherbergst, schreibe ich das rein, Du kannst dann entscheiden, nehme ich die Wohnung oder nicht...


Lass Dich rechtlich beraten !

Grüße Dieter




Für alle Rechtskundigen: Auf die Feinheiten "Aufforderung zu einem Angebot" "Abgabe eines Angebotes" Annahme eines Angebotes" bin ich nicht eingegangen, weil es in dem Fall Wurst ist, da kein falsches Preisschild im Schaufenster !

Geändert von joke52 (12.12.2009 um 14:23 Uhr)
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Alt 12.12.2009, 14:24   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #3 (permalink)
ichundou
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Boah, ganz schön krasse Veränderungen. Ich bin kein Jurist und habe auch nicht viel Ahnung von sowas, aber hast Du die Punkte mal mit dem Vermieter besprochen? Vielleicht hat er ja ganz einleuchtende Gründe für die Veränderungen und vielleicht kannst Du ihm die Auswirkungen für Dich erklären und ihr könnt Euch einigen?
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Alt 12.12.2009, 14:28   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #4 (permalink)
Dorti
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Zitat:
Zitat von ufer-der-nacht Beitrag anzeigen
Heute kam der neue MIETVERTRAG für unsere Campingparzelle, den wir auch unterschreiben müssen und damit anerkennen. Tun wir das nicht, wird nicht verhandelt, dann greift das Sonderkündigungsrecht
Ich bin kein Rechtsverdreher und sehe es genauso, wie Joke es bereits geschrieben hat: Nimm Dir eine vernünftige Rechtsberatung.

Allerdings fehlt wirklich etwas Hintergrund:

Es kam der neue Mietvertrag .... WARUM ??

War der alte befristet / gekündigt / auf Laufzeit abgeschlossen ?

Wie lange seit Ihr bereits auf dem Platz ? Welche Regelungen stehen im alten Vertrag bzgl. Anpflanzungen ?

Wo ist das Sonderkündigungsrecht nieder geschrieben und wer darf davon Gebrauch machen ??

Ich kann leider nicht ersehen, woher Du kommst und auch nicht erahnen, wo sich der Platz befindet. Greift dort deutsches Recht oder ist der Platz im Ausland ?
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Alt 12.12.2009, 16:05   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #5 (permalink)
Threadersteller 
ufer-der-nacht
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Frage puuuuuuh

danke für eure Antworten...

Also...,

kein Vertrag ist ausgelaufen, da er sich ja stillschweigend im August verlängert, wenn nicht gekündigt...heißt also... Mietvertragsänderung, weil sich die Spielregeln ändern sollen...

Bezüglich der gärtnerischen Gestaltung steht weder früher noch jetzt etwas im Vertrag. Lediglich in dem neuen VERTRAG, dass auf dem Platz nur ein WW incl. Vorzelt zu stehen hat.Früher nichts dergleichen.

Bezüglich evtl. Hundehaltung in der Mietwohnung ist es natürlich dem Vermieter überlassen, Einschränkungen zu geben, da unter Umständen das Gemeinwohl gefährdet sein könnte, was auch immer... das geschieht ja auch auf Campingplätzen, die erst gar keine Hunde zulassen... aber, ob ich 2 od. 3 od 4 Schränke in meiner Küche habe, kann doch dem Vermieter Wurscht sein, oder...? ich bezahle ja auch deshalb so viele Quadratmeter, weil ich den Platz benötige. Ich musste ja alles vom Grundstück mitnehmen...

Unser Platz ist im Land Brandenburg.

Das Sonderkündigungsrecht steht auch im neuen Mietvertrag, gilt für beide Seiten.

Was die Eigentumsverhältnisse betrifft, ist es so, dass weder mein Mann, noch ich Eigentümer sind, wir sind nur Besitzer und Nutzer, da mein Sohn uns den WW zur Nutzung überlassen hat. Ich frage mich nur, ob der Vermieter überhaupt das Recht hat, derartige Auskünfte zu verlangen

Naja, und am Schlimmsten trifft uns die jährliche Zahlweise. Ich habe schon gehört, dass andere Dauercamper eine ganz normale monatliche Miete zahlen, hat man denn darauf keinen Anspruch?

Der alte Vertrag war ganz normal und hatte keine Befristung.

LG, UdN
ufer-der-nacht ist offline  
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Alt 12.12.2009, 16:22   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #6 (permalink)
Antonius
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Ich bin kein Jurist, aber ich würde mal zum Vermieter hingehen und mit dem mal reden warum diese Veränderungen mit dem neuen Vertrag eintreten.
Andrerseits gilt auch auf Dauerplätzen das jeweilige Länder-Recht und die Bebauungs- und Nutzungsbestimmungen der Gemeinden. Es kann also schon möglich sein, das z,B. das Landratsamt Auflagen gemacht hat und auf den Parzellen tatsächlich nur noch der Wohnwagen mit Vorzelt stehen darf und andere Bauten oder Zelte, Gerätehütten nicht mehr erlaubt sind. Der Vermieter würde dann nur in seinem neuen Vertrag eine Auflage umsetzen.
Ein Vertrag über die Nutzung einer Dauercamper-Parzelle auf einem Campingplatz beinhaltet nicht automatisch die Erlaubnis auf dieser Parzelle alles nach eigenem Gutdünken zu bebauen oder zu bepflanzen. Der Vermieter darf schon bestimmen was gemacht werden darf und was nicht.
Erzielt ihr keine Einigung gibts immer noch 2 Möglichkeiten:
a) die Sache über Rechtsanwalt klären lassen
b) alles abbauen und mit dem Wohnwagen auf einen anderen Platz gehen.

Griasst enk
Anton
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Alt 12.12.2009, 17:26   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #7 (permalink)
aixfriend
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Anders als bei der Anmietung einer Wohnung, die unter einem besonderen sozialrechtlichen Schutz steht, herrscht bei der Vermietung einer Campingparzelle weitgehende Vertragsfreiheit.

Und wenn einmal ein Vertrag unterschrieben ist, gilt eben "pacta servanda sunt" - Verträge sind einzuhalten .

Wenn Vermieter wie Mieter zum August ein jährliches Kündigungsrecht haben, ist das Angebot eines neuen Vertrags durch den Vermieter nicht zu beanstanden.

Also: den Vermieter auf´n Bier einladen und reden. Und nicht schon im Vorfeld dem Vermieter Gier unterstellen.

Gruß

Axel
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Alt 12.12.2009, 17:40   Boah, du krichst die Tür nich zu... Beitrag #8 (permalink)
joke52
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Also noch mal zu der Eigentumsbekundung : Die ist schlichtweg lächerlich.

Du musst rechtlich unterscheiden zwischen Besitzer und Eigentümer. Mal angenommen, die Kiste wäre finanziert und Du zahlst brav monatlich Deine Raten.

Dann bist Du der Besitzer, weil Du die momentan tatsächliche Gewalt über diese Sache hast. Eigentümer ist bis zur vollständigen Bezahlung die Bank, und das geht den Vermieter eines CP-Platzes überhaupt nichts an.

Du schreibst selbst : "lediglich in dem neuen Vertrag".........

Diese Formel " verlängert sich automatisch und stillschweigend" ist schlichtweg ein neuer Vertrag, der nur ganz automatisch zu alten Vertragsbedingungen weiter geht, wieder für ein Jahr oder länger ( steht garantiert drin ) , wenn keine der beiden Vertragsparteien etwas dagegen hat.

In Eurem Fall hat er was dagegen und will einen neuen Vertrag mit neuen Vertragsinhalten, und ihr habt die Wahl.
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