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17.12.2009, 20:58
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GEZ Gebühren Beitrag #9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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So isses -
und Madonna könnte mich auch auf Unterhalt verklagen -
das Gerät dazu hätte ich ja einsatzbereit.......
Ansonsten habe ich kein Problem damit, weil ich im Wohnmobil
keinen Fernseh mitführe.
Ich bin bekennender TV-Gegner...... aber das führt jetzt zu weit...
Griasst enk
Anton
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17.12.2009, 21:00
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GEZ Gebühren Beitrag #10 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Für Rundfunk- und Fernsehgeräte in Zeitwohnungen (auch Wohnwagen auf Dauerplätzen) wird neben der Gebühr die man für Zuhause zahlt, eine 2. GEZ- Gebühr fällig.
Auszug aus den FAQ der GEZ:
Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt.
Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?
Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.
Ausnahme: Wenn der Wohnwagen für begrenzte Zeit für Reisen benutzt wird (ich glaube bis 4 Wochen), dann muss man dafür nicht zahlen.
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18.12.2009, 08:55
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GEZ Gebühren Beitrag #11 (permalink)
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Benutzer
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Auszug aus dem GEZ Merkblatt 5:
Zitat:
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Rundfunkgeräte in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat.
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Meiner Meinung nach wieder mal ein Beispiel für die unprofessionelle Textgestaltung. Fahrzeug? Ein Fahrzeug ist doch auch der Wohnwagen, oder?
Auszug aus Informationen zum Thema Rundfunkgebühren (Rückseite eines GEZ Anschreibens)
Zitat:
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7. Ein neuartiges Rundfunkgerät ist anmeldepflichtig, wenn keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden sind. Unter den Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind Geräte zu verstehen, mit denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein Rundfunkempfangsteil verfügen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
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Eine Auskunftspflicht besteht übrigens nur dann, wenn man bereits Rundfunkteilnehmer ist. Eine interessante Seite: GEZ-Boykott oder hier
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18.12.2009, 12:29
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GEZ Gebühren Beitrag #12 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Moin,
die Textgestalting ist schon richtig.
Ein Wohnwagen ist kein (Kraft-)fahrzeug sondern ein Anhänger.
Steht so beispielweise auch in den Texten für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer (die Kraftfahrzeuge und deren Anhänger erhoben wird).
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18.12.2009, 13:22
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GEZ Gebühren Beitrag #13 (permalink)
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Benutzer
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Quelle: Wikipedia
Zitat:
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Als Anhänger (umgangssprachlich auch: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die in der Regel über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Zugfahrzeugen – beispielsweise Pkw, LKW oder Fahrrad (siehe Fahrradanhänger) – mitgeführt werden. Schienengebundene Anhänger bezeichnet man als Waggon oder Lore.
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Danach ist ein Anhänger ein Fahrzeug, ein Wohnwagen, der ja wohl ein Anhänger ist, damit doch wohl auch, oder?
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18.12.2009, 17:13
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GEZ Gebühren Beitrag #14 (permalink)
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Um solche Texte kümmer ich mich nicht, der GEZ Mann kommt bei mir nicht rein.
Da gibt es andere Sachen die mich ärgern, wenn ich z.B. Wintersport schaue, und mitten drin kommt Werbung. Oft 4-5 mal immer die gleiche Werbung.
Das ist so, als wenn Jemand 5 mal den gleichen Witz erzählt.
Ich habe dem ZDF schon mal vorgeschlagen, wenn die Fußballnationalmannschaft spielt, einfach mal das Spiel 2 Hinuten unterbrechen, um Werbung zu bringen.
Werbung, Sponsoring, eigene Werbung für Sendungen 3 mal vor den Nachrichten, 3 mal dahinter, als wenn die Leute keine Zeitung hätten das kotzt mich an, und deshalb schaue ich auch kaum noch, überlege schon ob ich das Fernsehen abmelde.
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18.12.2009, 17:19
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GEZ Gebühren Beitrag #15 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Ein Wohnwagen, der zum Reisen benutzt wird, ist kein Problem. Da dort der Fernseher vorübergehend benutzt wird, werden keine GEZ- Gebühren fällig.
Anders bei festen Wohnwagen auf Dauerplätzen. Die werden oft ja gar nicht mehr gefahren und sind oft auch nicht angemeldet. Hier wird der Wohnwagen quasi als Ferienwohnung betrachtet und dafür wird eine 2. GEZ- Gebühr fällig.
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02.03.2010, 15:03
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GEZ Gebühren Beitrag #16 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Die Rechtslage ist wie folgt (Thema hatten wir schon mal...):
Geregelt ist die ganze Chose in dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Dort findet man in § 5 Abs. 1 Nr. 2 die folgende Aussage:
"(1) Eine Rundfunkgebühr ist nicht zu leisten für weitere Rundfunkempfangsgeräte (Zweitgeräte), die von einer natürlichen Person oder ihrem Ehegatten ...als der allgemeinen Zweckbestimmung nach tragbare Rundfunkempfangsgeräte VORÜBERGEHEND außerhalb ihrer Wohnung
oder vorübergehend außerhalb ihres Kraftfahrzeuges zum Empfang bereitgehalten werden."
Es kommt also nicht darauf an, wo die Geräte bereit gehalten werden, sondern dass es sich um nach der Zweckbestimmung um TRAGBARE Geräte handeln muss, die VORÜBERGEHEND AUßERHALB der WOHNUNG (also z.B. im Wohnwagen auf der Reise oder zuhause zum Basteln) oder des KFZ zum Empfang bereit gehalten werden.
Nochmal:
Die (Zweit-)Geräte müssen also tragbar (also nicht fest verschraubt) sein und außerhalb der Wohnung, damit sie gebührenfrei bleiben ! Innerhalb der Wohnung sind sie nur gebührenfrei, wenn für diese Wohnung gelöhnt wurde.
Problem Dauercamper:
Allerdings muss für JEDE Wohnung gesondert die Gebühr bezahlt werden und nun sind wir beim Problem des eigenen STATIONÄREN Wohnwagens oder Wohnmobils (Stichwort "Dauercamper"): Diese werden vermutlich als WEITERE Wohnung gewertet und daher sind DORT bereit gehaltene Geräte gebührenpflichtig, weil sie sich NICHT AUßERHALB der Wohnung befinden.
Das ist in dem Fall auch relativ leicht nachzuweisen, weil man bei einem Wohnwagen relativ leicht auch durch geschlossene Gardinen einen laufenden Fernseher erkennen kann. Und wenn es sich bei einem Dauer-Stellplatz juristisch um eine Wohnung handelt, ist es egal, wie lange die Geräte dort bereit gehalten werden. Sie sind sofort nach dem ersten Hineinbringen der Gebührenpflicht unterworfen.
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