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Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

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Alt 17.12.2009, 15:37   GEZ Gebühren Beitrag #1 (permalink)
ede
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Italien
 
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Standard GEZ Gebühren

Als ich letztens meinen Wohnwagen wieder Startklar machte, steckte ein fremder Herr seinen Kopf durch die Tür, stellte sich als Mitarbeiter vom NDR vor und fragte ob ich auch GEZ gebühren bezahle. Na selbstverständlich, sagte ich. Ob ich denn meinen Fernsehapparat ständig im Wohnwagen hätte, fragte er. Was soll diese blöde fragerei, antwortete ich ihm. Ich bezahle Gebühren, kann also dafür auch Fernsehen. Wo ich das mache ist doch v ollkommen egal. Ob ich da nun zu Hause hinschaue oder auf dem Campingplatz. Ich kan ja nur einmal hinsehen. Da wurde ich erstmal aufgeklärt.
Wenn mein FS ständig im Wohnwagen bleibt, müsste ich doppelte Gebühren bezahlen. Wenn ich den FS aber immer mit rausnehme, in meine Wohnung, dann nicht. Wenn ich einen festen Stellplatz habe, und sehe da fern und lasse den FS dort, wenn ich nach Hause fahre, dann muß ich bezahlen. Nehme ich den FS aber immer mit, dann nicht. Ob ich mit meinem Auto auch Dienstfahrten mache, oder meinen Computer dienstlich benutze, wollte er wissen. Er hätte erfahren, das meine Frau selbstständig ist. Da kann es doch auch vorkommen, das ich mal etwas fürs Geschäft mit meinem Auto erledige und auch mit dem Computer mal was fürs Geschäft mache. Dann wird plötzlich aus meinem Auto ein Dienstwagen und aus meinem Computer ein Dienstcomputer und damit gebührenpflichtig. Ich sagte ihm, das alle Sachen nur privat genutzt werden, und ich das Gespräch hier abbreche, da ich solche Wortklaubereien überhaupt nicht mag und er soll mich nicht weiter belästigen, sondern mein Grundstück verlassen.
Ist das wirklich alles so ein durcheinander. Das verstehe wer will.
Gruß
ede
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Alt 17.12.2009, 16:00   GEZ Gebühren Beitrag #2 (permalink)
gente
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Dänemark
 
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Hallo,

der war mit Sicherheit nicht vom NDR, sondern einer von den Typen, die auf Provisionsbasis ihre Opfer suchen. Richtige Entscheidung: runter vom Grundstück !
gente ist gerade online  
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Alt 17.12.2009, 16:40   GEZ Gebühren Beitrag #3 (permalink)
ekobra
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Standard

Zitat:
der war mit Sicherheit nicht vom NDR
Der war aber mit Sicherheit vom NDR!
Die auch auf Provisionsbasis arbeitenden Kontrolleure sind bei den territorialen Sendeanstalten fest angestellt. Sie müssen sich dazu entsprechend ausweisen und haben die Aufgabe nach "Schwarzempfängern" zu suchen.
Für Neuanmeldungen, die durch ihre Tätigkeit getätigt werden erhalten sie Provision. Für rückwirkende Forderungen an die Schuldner (sprich Schwarzseher oder -hörer) bekommen sie einen Anteil der eingetriebenen Summe.
Das ergibt nach Medienberichten ein ganz erträgliches Einkommen!!!
Leider werden da auch schon mal Methoden angewandt, die nicht so ganz legal sind!
Näheres dazu hier:

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=709159

Die rechtlichen Bestimmungen beinhaltet die aktuelle Rundfunkgebührenordnung.
Eberhard
ekobra ist offline  
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Alt 17.12.2009, 16:42   GEZ Gebühren Beitrag #4 (permalink)
Blecky
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Computer sind nur dann GEZ-pflichtig, wenn auf dem Grundstück kein gebührenpflichtiges Gerät betrieben wird. Es reicht wenn der Nachbar Gebühren zahlt

Ansonsten hat er dem Wortlaut nach Recht (Zweitgerät). Es reicht, wenn ein Gerät "zum Empfang bereit gehalten wird", selbst ein defektes Gerät ist nach Auffassung der GEZ gefbührenpflichtig, weil es sich jederzeit reparieren ließe. Die Argumentation dieser Leute ist oft schon sehr zweifelhaft, aber in vielen Fällen haben sie sogar vor Gericht bestanden.

Also im Zweifelsfall das Gerät lieber ins Haus tragen.
Blecky ist offline  
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Alt 17.12.2009, 17:55   GEZ Gebühren Beitrag #5 (permalink)
Willipitschen
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Sie dürfen meine Wohnung (Wohnwagen) nicht betreten, ich weiß das, Sie wissen das, und ich bin nicht verpflichtet, ihre Fragen zu beantworten.
Sollte ich mal ein gebührenpflichtiges Gerät hier haben, lasse ich es Ihnen wissen
Willipitschen ist offline  
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Alt 17.12.2009, 18:37   GEZ Gebühren Beitrag #6 (permalink)
ekobra
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Zitat:
...ich bin nicht verpflichtet, ihre Fragen zu beantworten.
....sofern keine gebührenpflichtigen Geräte vorhanden sind!
Das wäre die Einschränkung!
Man ist nicht zur sofortigen Beantwortung von Fragen verpflichtet wenn der Kontrolleur unangemeldet erscheint.
Aber ein Auskunftsrecht steht denen trotzdem zu, um Antworten auf Fragen einzuholen haben sie noch andere Mittel und Möglichkeiten.
Ich glaube, es lohnt sich nicht auf "stur" zu schalten, man muss nur überlegen was man wann sagt.
Auf einen Besuch vorbereiten um sicher zu sein ist wohl besser als auf einen Überraschungseffekt hereinzufallen!
Im Augenblick gibt es bei Kontrollen verstärkte Aktivitäten, angeblich auch bei Dauercampern und in Kleigartenanlagen!
Eberhard
ekobra ist offline  
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Alt 17.12.2009, 19:46   GEZ Gebühren Beitrag #7 (permalink)
Holz
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Niemand braucht sich von einem Mann von der GEZ befragen zu lassen. Dazu hat er nicht das recht. Auch darf er nicht in die Wohnung (WoWa) ohne herein gelassen worden zu sein.
Jedoch kann er ein Auskunftsersuchen zurücklassen. Dies kann man dann lesen und ggfls Anworten.
Wichtig ist, sich nicht in ein Gespräch verwickeln lassen. Ihn von der Tür verweisen. Ihm sagen das man sich schriftlich äußert, aber auch nur wenn er ein Auskunftsersuchen da läßt oder zusendet.
Im direkten Gespräch mit dem GEZ'ler zieht man meist den kürzeren.

So long
Holz ist offline  
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Alt 17.12.2009, 20:35   GEZ Gebühren Beitrag #8 (permalink)
Dorti
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Zitat:
Zitat von Blecky Beitrag anzeigen
Ansonsten hat er dem Wortlaut nach Recht (Zweitgerät). Es reicht, wenn ein Gerät "zum Empfang bereit gehalten wird", selbst ein defektes Gerät ist nach Auffassung der GEZ gefbührenpflichtig, weil es sich jederzeit reparieren ließe.
Nach der Argumentation könnte ich ja jetzt auch Kindergeld für ein drittes Kind beantragen, obwohl wir nur zwei haben.

Das Gerät dafür halte ich ja bereit. Es ist auch nicht kaputt und wäre jederzeit einsatzbereit.

Von der Logik doch eigentlich das gleiche...
Dorti ist offline  
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