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02.03.2010, 09:04
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #9 (permalink)
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Benutzer
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Zitat:
Zitat von owl
Hallo
wie lange steht der WW denn schon auf dem Dauerstellplatz, bzw. wann wurde er das letzte mal bewegt?
Sollten da schon mehrere Jahre zwischenliegen wirst Du eine Sonderabnahme benötigen incl. TÜV.
Ich denke mal das die Gasabnahme dafür auch auf dem neusten Stand sein sollte. Somit wirst Du ein Kurzzeitkennzeichen benötigen um den WW zum TÜV zu ziehen, nur ich denke der erste Weg wird wohl in die Werkstatt gehen. Denn bedenke, wie alt sind die Reifen, wie gut sind die Bremsen, Beleuchtung funktioniert?
Wenn Du das hast brauchst Du für die Zulassung die TÜV-Unterlagen, die Versicherungsbestätigung, den KFZ-Brief, Deinen Personalausweis und Geld.
Gruß
Thomas
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Hallo Thomas
Deinen Ausführungen stimme ich völlig zu. So stelle ich mir die Beantwortung von Problemen vor. Dem Fragesteller ist damit wenigstens geholfen und er bekommt einen Überblick über die Probleme, die mit Behörden entstehen können. Gruß Vincent
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03.03.2010, 08:22
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #10 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Die Zulassungsstelle Ronnenberg sagt dazu:
1. Fahrzeugbrief.
2. TÜV-Bescheinigung.
3. Doppelkarte bzw. bei der DEVK Nummer für Online-Abwicklung der Doppelkarte.
4. Personalausweis.
Ob der WW abgemeldet ist spielt nur dann eine Rolle, wenn die letzte TÜV-Abahme länger als zwei Jahre zurückliegt oder länger als ein Jahr abgemeldet war. Denn dann ist eine TÜV-Abnahme vor der Zulassung erforderlich, nicht jedoch für rote Nummernschilder (Verbringung zum TÜV).
Ein Fahrzeugschein spielt nur dann eine Rolle, wenn der WW angemeldet ist, denn dann muss er bei der Ummeldung eingezogen werden.
Eine Abmeldebescheinung muss nicht vorliegen, da dies ein Dokument für den Abmelder ist.
Für eine 100er Zulassung muss eine TÜV-Bescheinigung vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr ist (Regelfall für ältere Gebrauchte). Wenn eine 100er Zulassung bereits vermerkt ist, wird auf den TÜV-Bescheinigung verzichtet. Liegt kein Fahrzeugschein vor, muss die 100er-Zulassung erneut mit einer aktuellen TÜV-Bescheinigung beantragt werden.
Aber wie Burgerman schon anmerkte: einfach mal anrufen, ist meistens am hilfreichsten.
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03.03.2010, 09:29
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #11 (permalink)
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Threadersteller
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Danke erst einmal für die Tipps!
Der Wohnwagen wurde zuletzt 2007 bewegt, TÜV ist also länger als 2 Jahre her. Der Wohnwagen ist noch angemeldet, was das ganze richtig kompliziert macht.
Problem ist jetzt folgendes:
Für die Zulassung brauche ich erst einmal die HU. Um die zu bekommen, muß der Wagen bewegt werden, braucht also Kennzeichen.
1. Möglichkeit: rote Kennzeichen von einer Werkstatt
2. Möglichkeit: sich vom Vorbesitzer das alte Kennzeichen zusenden lassen, der Wohni ist ja noch zugelassen.
3. Möglichkeit: Kurzzeitkennzeichen. Die bekomme ich aber nicht, da das nur bei abgemeldeten Fahrzeugen geht.
Abgemeldet werden kann er nicht, da der ehemalige Halter ja den Brief nicht mehr hat.
Und was den Fahrzeugschein betrifft, benötige ich vom Straßenverkehrsamt HH eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über den Verlust, die der ehemalig Halter beantragen muß. Dafür benötigt er jedoch wiederum den Brief.
Eine Möglichkeit wäre, wenn ich dem Vorbesitzer den Brief zuschicken würde, damit er den Wohni abmelden kann. Da wäre mir aber nicht wohl bei - nacher läuft man noch dem Brief hinterher...
Kann man ein Fahrzeug eigentlich auf jedem Straßenverkehrsamt abmelden? Dann könnte ich mich mit dem Vorbesitzer in der Mitte treffen, um den Wohni geimeinsam abzumelden. Sonst müsste ich nämlich extra nach Hamburg. Oder ich laß den Vorbesitzer hier in Hannover antanzen, schließlich hat er das ganze verbockt...
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03.03.2010, 09:35
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von janspappa
Kann man ein Fahrzeug eigentlich auf jedem Straßenverkehrsamt abmelden?
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Abmelden kannst Du auf jedem Amt. Zulassen nur bei dem für Dich zuständigen.
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03.03.2010, 09:48
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #13 (permalink)
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Dumm gelaufen,
ohne Schein und ohne Kennzeichen muss der alte Eigentümer die notwendigen Bescheinigungen / Abmeldung bringen. Dazu braucht er unwiderruflich den Brief. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommt er nur an seiner Zulassungsstelle, die Abmeldung kann er mit Bescheinigung an jeder Zulassungsstelle vornehmen. Dennoch ist es sinnvoller, auch die Abmeldung im Zuge der Unbedenklichkeitsbescheinigung an seiner Zulassungstelle vorzunehmen, da sonst Rückfragen unter Umständen nicht am selben Tag beantwortet werden.
Wär halt besser, Schein und Kennzeichen zu haben. Bist Du Dir sicher, dass er den WW nicht ein zwetes mal verkauft hat?
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03.03.2010, 09:57
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #14 (permalink)
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Threadersteller
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Zitat:
Zitat von fan-tiger
Wär halt besser, Schein und Kennzeichen zu haben. Bist Du Dir sicher, dass er den WW nicht ein zweites mal verkauft hat?
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Dann hätte der andere Käufer aber schlecht Karten, ich hab schließlich den Brief.
Aber im Ernst: der Wohnwagen wurde auf einem Dauerplatz verkauft, der Verkäufer mußte extra einen Maklervertrag mit dem Campinglplatz abschließen. Der bekam für den Verkauf noch 10% Courtage...
Ich halte mal fest: der sicherste Weg wäre, ich würde nach Hamburg fahren und mich mit dem Verkäufer am Straßenverkehrsamt treffen.
Die unsichere Variante wäre, ihm den Brief zu schicken.
Da der Verkauf im Büro des Campingplatzes mit Barzahlung über die Bühne ging, hätte ich genügend Zeugen, dass ich der neue Eigentümer bin.
Würdet ihr ihm den Brief schicken?
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03.03.2010, 10:18
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #15 (permalink)
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Kommt drauf an, was Du gelegt hast!
Ich würde das prinzipiell nur gegen Sicherheitsleistung machen, weil Campingfreunde schnell Zeugen der Gegenpartei werden können. Da aber eine Sicherheitsleistung wohl nicht zu erwarten ist, bleibt nur die Organisation eines Treffens in HH. Dazu würde ich mich aber erst mal bei der dortigen Zulassungstelle um Öffnungszeiten, Bearbeitungszeiten und benötigte Unterlagen kundig fragen. Sonst werden doch mehrere Tage draus.
Alternativ:
Frag doch mal die Zulassungsstell HH, ob Du den Brief dort hinterlegen kannst oder ein Kopie des Briefes, übermittelt von Deiner Zulassungsstelle, reicht.
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03.03.2010, 12:22
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #16 (permalink)
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Zitat:
2. Möglichkeit: sich vom Vorbesitzer das alte Kennzeichen zusenden lassen, der Wohni ist ja noch zugelassen.
3. Möglichkeit: Kurzzeitkennzeichen. Die bekomme ich aber nicht, da das nur bei abgemeldeten Fahrzeugen geht.
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Kurzzeitkennzeichen müsste trotzdem gehen.
Aber Vorsicht, das bisherige Kennzeichen solltest du bei der Ummeldung auch dabei haben. Das ist mir nämlich mal passiert. Ich wollte es oberkorrekt und mit eigenem Kurzzeitkennzeichen handhaben, hatte auch alle Papiere und den Kaufvertrag dabei, aber eben nicht das alte Kennzeichen.
Weia, war das Theater ...
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