camping camping

Zurück   Campen.de > Camping: Busse - Wohnmobile - Zelte - Zubehör - Technik - Rechtliches > Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

Tipps und Infos über Versicherungen & Steuern des mobilen Heims und Fragen & Antworten bei Rechtlichen Angelegenheiten.


» Forum durchsuchen
» Camping-Tools
Neu
Packlisten für
  • Zeltcamper
  • Wohnwagen
  • Wohnmobil
Packlisten
Beladungsrechner
für Wohnwagen
Beladungsrechner
» Camping Lexikon
Camping Lexikon
» Übersichtskarten
camping
Campingplätze in: (5.373)
Mitgliederkarte (3.642)
Ereignisse (0)
» Anmelden
Benutzername:

Kennwort:

Noch kein Mitglied?
Jetzt registrieren!
» Partnerseiten
Wander Forum
Wandern, Wanderwege, Wandertouren, Wanderforum.de
Angeln
Hunde Forum
Das Hunde Forum Hunde-Community.de
» Camping Marktplatz
 Wohnmobile &...
Zelte, Markisen,...
Zubehör für...
Camping und...
Ausbau und Umbau...
Dachträger,...
Camping Zubehör
Reiseführer,...
 Vermietung,...
Marktplatz durchsuchen
Wenn du dich kostenlos registrierst kannst du neue Themen verfassen, an Umfragen teilnehmen und vieles mehr. Falls Du bei der Registrierung oder Anmeldung Probleme hast, dann kontaktiere uns.

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Alt 03.03.2010, 13:43   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #17 (permalink)
Threadersteller 
janspappa
Erfahrener Benutzer
Ich campe mit: Wohnwagen
Frankreich Italien Schweden
 
Registriert seit: 10.02.2010
Ort: Regensburg
Beiträge: 131
Galerie: 0
Abgegebene Danke: 9
Erhielt 9 Danke für 9 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von KipKraaf Beitrag anzeigen
Kurzzeitkennzeichen müsste trotzdem gehen
Laut Aussage des Straßenverkehrsamt HH gibt es Kurzzeitkennzeichen nur mit einem abgemeldeten Fahrzeug.
janspappa ist offline  
Wong this Post!Bei seekxl.de bookmarken!Bei Linkarena bookmarken!Bei oneview.de bookmarken!Bei icio.de bookmarken!Bei Google bookmarken!Digg this PostNetscape this post!Bookmark on technoratiBei del.icio.us bookmarken!Stumble this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2010, 14:08   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #18 (permalink)
Dorti
Erfahrener Benutzer

Deutschland
 
Registriert seit: 04.06.2008
Beiträge: 2.174
Galerie: 0
Abgegebene Danke: 11
Erhielt 9 Danke für 8 Beiträge
Standard

Warum läßt Du Dir vom Vorbesitzer nicht zunächst mal die Kennzeichen zuschicken ?
Vielleicht zusätzlich mit einer eidesstaatlichen Erklärung, das er den Schein verloren hat...

Dann haste zumindest schon mal die ersten Sachen zusammen...

Wenn Du dann noch vorlegst, was ich Dir bereits unter 3 empfohlen hatte, steigen vielleicht auch Deine Chancen etwas zu erreichen, ohne einen Riesenaufwand mit hin- und her fahren / schicken und Zeugenaussagen etc...
Dorti ist offline  
Wong this Post!Bei seekxl.de bookmarken!Bei Linkarena bookmarken!Bei oneview.de bookmarken!Bei icio.de bookmarken!Bei Google bookmarken!Digg this PostNetscape this post!Bookmark on technoratiBei del.icio.us bookmarken!Stumble this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2010, 16:42   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #19 (permalink)
owl
Benutzer
Ich campe mit: Wohnwagen
Deutschland Niederlande Österreich
 
Registriert seit: 05.01.2010
Ort: OWL
Beiträge: 30
Galerie: 0
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Standard

Hallo

ich würde es folgendermaßen machen:

1. Fahre nach HH treffe Dich mit ihm dort und meldet den WW ab.
Nochbesser der Wagen bleibt angemeldet und Du bekommst von der
Zulasssung HH einen neue Schein bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
2. Da Du ja nun Fahrerei hast würde ich dem Verkäufer sagen das ich den
WW erst TÜV abnehmen lasse und dann auf meinen Namen anmelde.
oder
wie schon geschrieben, falls möglich den Brief direkt an die
Zulassungsstelle HH zur Abmeldung schicken/schicken lassen mit dem
Vermerk das der Brief danach Dir/Deiner Zulassungstelle wieder
zurückgeschickt wird.
Für Die Überführung würde ich mit der Werkstatt reden ob Du von denen
ein rotes Kennzeichen bekommst. Dann dort die TÜV, Gas-Abnahme und
ggf. Reparaturen durchführen lassen.


Was ich auf keinen Fall machen würde ist ihm den Brief zuschicken.

Gruß
Thomas
owl ist offline  
Wong this Post!Bei seekxl.de bookmarken!Bei Linkarena bookmarken!Bei oneview.de bookmarken!Bei icio.de bookmarken!Bei Google bookmarken!Digg this PostNetscape this post!Bookmark on technoratiBei del.icio.us bookmarken!Stumble this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.03.2010, 16:54   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #20 (permalink)
silberjetta211
Erfahrener Benutzer
Ich campe mit: Wohnwagen
 
Benutzerbild von silberjetta211

Deutschland
 
Registriert seit: 29.09.2007
Ort: Magdeburg
Beiträge: 231
Galerie: 5
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard

Die sogenannte Doppelkarte gibt es nicht mehr.
Als ich meinen Sterckeman im Oktober 2009 zugelassen hatte, brauchte ich folgende Dukomente für die Zulassung.

- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Versicherungsnummer
- aktuellen TÜV Bericht
- in meinem Fall 100 km/h Bescheinigung
- Personalausweis

Gruß Anja
silberjetta211 ist offline  
Wong this Post!Bei seekxl.de bookmarken!Bei Linkarena bookmarken!Bei oneview.de bookmarken!Bei icio.de bookmarken!Bei Google bookmarken!Digg this PostNetscape this post!Bookmark on technoratiBei del.icio.us bookmarken!Stumble this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2010, 22:36   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #21 (permalink)
fan-tiger
Erfahrener Benutzer
Ich campe mit: Wohnwagen
 
Benutzerbild von fan-tiger

Deutschland Frankreich Spanien
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 335
Galerie: 24
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 17 Danke für 10 Beiträge
Standard

Also nichts für Ungut, aber ich habe das mit dem Kennzeichen und dem Fzg.-Schein noch im Hinterkopf. Warum?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinung bekommt ein zweiter Käufer auch ohne Brief, denn er hat den alten Eigentümer, den Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Und wenn die schneller sind, siehts Du alt aus. Wie schon beschrieben, sind vermeintliche Zeugen schnell auf der anderen Seite. Daher würde ich große Vorsicht walten lassen.

Das andere, was mich beschäftigt, ist die Tatsache, das der TÜV überfällig sei. Wenn Du nun mit dem WW vorstellig wirst, zahlst Du die Strafe als Eigentümer, nicht der Vorbesitzer. Deswegen sollte alles notwendige vom Vorbesitzer unternommen werden, Schnäppchen hin oder her.

Sollte der nicht dazu in der Lage sein, musst Du Dir im Klaren darüber sein, dass Du alle Folgen und Kosten tragen mußt. Solltest Du den WW noch nicht übernommen haben, kann es auch bedeuten, dass Du Dein Geld nie wieder siehst und den WW nicht bekommst. Wie sieht das eigenliche mit den Schlüsseln aus? Hat er alle Schlüssel übergeben, oder räumt er gerade alles Interessante aus dem WW aus?

Kläre die Situation mit dem Vorbesitzer, denn nur so bekommst Du Klarheit. Und wenn der sich nicht bewegt, dubios in Erscheinung tritt oder offensichtlich Verbotenes tut, würde ich vom KV zurücktreten, das Geld zurückverlangen und ggf. sofort die Polizei einschalten.
fan-tiger ist offline  
Wong this Post!Bei seekxl.de bookmarken!Bei Linkarena bookmarken!Bei oneview.de bookmarken!Bei icio.de bookmarken!Bei Google bookmarken!Digg this PostNetscape this post!Bookmark on technoratiBei del.icio.us bookmarken!Stumble this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2010, 23:47   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #22 (permalink)
Threadersteller 
janspappa
Erfahrener Benutzer
Ich campe mit: Wohnwagen
Frankreich Italien Schweden
 
Registriert seit: 10.02.2010
Ort: Regensburg
Beiträge: 131
Galerie: 0
Abgegebene Danke: 9
Erhielt 9 Danke für 9 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von fan-tiger Beitrag anzeigen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinung bekommt ein zweiter Käufer auch ohne Brief, denn er hat den alten Eigentümer, den Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Und wenn die schneller sind, siehts Du alt aus. Wie schon beschrieben, sind vermeintliche Zeugen schnell auf der anderen Seite. Daher würde ich große Vorsicht walten lassen.
Der Zeuge war nicht etwa der Parzellen-Nachbar mit der Bierpulle in der Hand, sondern ein Herr mit höherer Position der Verwaltung des Südsee-Camps, wo der Wohnwagen seit 13 Jahren auf einem Dauerplatz steht.

Zitat:
Zitat von fan-tiger Beitrag anzeigen
Das andere, was mich beschäftigt, ist die Tatsache, das der TÜV überfällig sei. Wenn Du nun mit dem WW vorstellig wirst, zahlst Du die Strafe als Eigentümer, nicht der Vorbesitzer. Deswegen sollte alles notwendige vom Vorbesitzer unternommen werden, Schnäppchen hin oder her.
Strafe würde nur fällig, wenn ich den WW ohne gültige HU woanders hinziehen würde, als zu einer in der Nähe liegenden TÜV-Station UND dabei von der Rennleitung erwischt werde. Es ist ja auch durchaus nicht strafbar, den TÜV bei einem Dauerplatz-WW auslaufen zu lassen, wenn der Wohni nicht bewegt wird.

Zitat:
Zitat von fan-tiger Beitrag anzeigen
Sollte der nicht dazu in der Lage sein, musst Du Dir im Klaren darüber sein, dass Du alle Folgen und Kosten tragen mußt. Solltest Du den WW noch nicht übernommen haben, kann es auch bedeuten, dass Du Dein Geld nie wieder siehst und den WW nicht bekommst. Wie sieht das eigenliche mit den Schlüsseln aus? Hat er alle Schlüssel übergeben, oder räumt er gerade alles Interessante aus dem WW aus?
Schlüssel sind in meinem Besitz.
Zitat:
Zitat von fan-tiger Beitrag anzeigen
Kläre die Situation mit dem Vorbesitzer, denn nur so bekommst Du Klarheit. Und wenn der sich nicht bewegt, dubios in Erscheinung tritt oder offensichtlich Verbotenes tut, würde ich vom KV zurücktreten, das Geld zurückverlangen und ggf. sofort die Polizei einschalten.
Stehe mit dem Vorbesitzer in Kontakt, der ist schon ganz in Ordnung

Hab' jetzt vom Straßenverkehrsamt Hamburg übrigens schriftlich die Aussage, dass der Vorbesitzer zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Fahrzeugscheins DOCH NICHT den Fahrzeugbrief benötigt.
Das vereinfacht die Sache natürlich ungemein.
Ich habe ihm noch eine Woche gegeben, den Schein zu finden, wenn nicht, will er zum Amt und mir das Nummernschild zuschicken, nebst Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Scheins.
janspappa ist offline  
Wong this Post!Bei seekxl.de bookmarken!Bei Linkarena bookmarken!Bei oneview.de bookmarken!Bei icio.de bookmarken!Bei Google bookmarken!Digg this PostNetscape this post!Bookmark on technoratiBei del.icio.us bookmarken!Stumble this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2010, 15:14   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #23 (permalink)
Threadersteller 
janspappa
Erfahrener Benutzer
Ich campe mit: Wohnwagen
Frankreich Italien Schweden
 
Registriert seit: 10.02.2010
Ort: Regensburg
Beiträge: 131
Galerie: 0
Abgegebene Danke: 9
Erhielt 9 Danke für 9 Beiträge
Standard

Na wer sagt's denn: heute klingelt der Paketbote - Nummernschild UND Fahrzeugschein sind da! Er hat ihn tatsächlich doch noch gefunden.
Jetzt warte ich noch auf meine Wohnwagenspiegel für den Volvo und dann kann es demnächst zur HU gehen...
Danke allen hier, die sich Gedanken gemacht haben!
janspappa ist offline  
Wong this Post!Bei seekxl.de bookmarken!Bei Linkarena bookmarken!Bei oneview.de bookmarken!Bei icio.de bookmarken!Bei Google bookmarken!Digg this PostNetscape this post!Bookmark on technoratiBei del.icio.us bookmarken!Stumble this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Zurück   Campen.de > Camping: Busse - Wohnmobile - Zelte - Zubehör - Technik - Rechtliches > Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche


Ähnliche Themen zu Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kauf eines Wohnwagens...
Kauf eines Wohnwagens...: Hallo, ich möchte mir einen Wohnwagen kaufen...
deruli Wohnwagen 25 30.10.2009 13:06
Wichtiges zum Kauf vom gebr. Wohnwagen
Wichtiges zum Kauf vom gebr. Wohnwagen: Hallo, auch wir (Eltern + Kinder 2/5)...
Campingpaul Wohnwagen 15 04.04.2006 16:05

Weitere Themen von janspappa
Thema Datum Forum Antworten Letzter Beitrag
Kaufberatung erbeten: Tabbert Comtesse 560 TE BJ. 1997
Kaufberatung erbeten: Tabbert Comtesse 560 TE BJ. 1997: Eigentlich stehen wir ja nicht so auf...
17.02.2010 Wohnwagen 18 04.03.2010 09:50
Wir wollen Camper werden!
Wir wollen Camper werden!: Hallo Camping-Forianer, nachdem ich mich...
11.02.2010 Neu bei Campen.de? 14 27.02.2010 22:35

Andere Themen im Forum Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches
Thema Datum Autor Antworten Letzter Beitrag
Kaskoversicherung für ein Mobilheim?
Kaskoversicherung für ein Mobilheim?: Hallo, wir überlegen uns ein Mobilheim...
05.09.2009 leuchtturm66 14 24.10.2010 01:27
GEZ Gebühren
GEZ Gebühren: Als ich letztens meinen Wohnwagen wieder...
17.12.2009 ede 15 02.03.2010 15:03
Alten Wohnwagen gegen Diebstahl versichern?
Alten Wohnwagen gegen Diebstahl versichern?: Hallo zusammen! Wir haben uns heute einen 20...
20.02.2010 Olanta 4 01.03.2010 20:06
Auslandkrankenversicherung
Auslandkrankenversicherung: :)Hallo, liebe Camper, wer kann mir einen...
08.02.2010 helmutbeu 18 11.02.2010 23:31
Versicherung bei abgestellten WW
Versicherung bei abgestellten WW: Hallo, weiß jemad, wie es rechtlich aussieht...
30.08.2009 eskaer7 2 30.08.2009 15:59

Powered by vBadvanced CMPS v3.2.1

Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:54 Uhr.



Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.
Sie betrachten gerade Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens - Seite 3.

SEO by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.