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03.03.2010, 13:43
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #17 (permalink)
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Zitat:
Zitat von KipKraaf
Kurzzeitkennzeichen müsste trotzdem gehen
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Laut Aussage des Straßenverkehrsamt HH gibt es Kurzzeitkennzeichen nur mit einem abgemeldeten Fahrzeug.
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03.03.2010, 14:08
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #18 (permalink)
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Warum läßt Du Dir vom Vorbesitzer nicht zunächst mal die Kennzeichen zuschicken ?
Vielleicht zusätzlich mit einer eidesstaatlichen Erklärung, das er den Schein verloren hat...
Dann haste zumindest schon mal die ersten Sachen zusammen...
Wenn Du dann noch vorlegst, was ich Dir bereits unter 3 empfohlen hatte, steigen vielleicht auch Deine Chancen etwas zu erreichen, ohne einen Riesenaufwand mit hin- und her fahren / schicken und Zeugenaussagen etc...
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03.03.2010, 16:42
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #19 (permalink)
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Hallo
ich würde es folgendermaßen machen:
1. Fahre nach HH treffe Dich mit ihm dort und meldet den WW ab.
Nochbesser der Wagen bleibt angemeldet und Du bekommst von der
Zulasssung HH einen neue Schein bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
2. Da Du ja nun Fahrerei hast würde ich dem Verkäufer sagen das ich den
WW erst TÜV abnehmen lasse und dann auf meinen Namen anmelde.
oder
wie schon geschrieben, falls möglich den Brief direkt an die
Zulassungsstelle HH zur Abmeldung schicken/schicken lassen mit dem
Vermerk das der Brief danach Dir/Deiner Zulassungstelle wieder
zurückgeschickt wird.
Für Die Überführung würde ich mit der Werkstatt reden ob Du von denen
ein rotes Kennzeichen bekommst. Dann dort die TÜV, Gas-Abnahme und
ggf. Reparaturen durchführen lassen.
Was ich auf keinen Fall machen würde ist ihm den Brief zuschicken.
Gruß
Thomas
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03.03.2010, 16:54
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #20 (permalink)
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Die sogenannte Doppelkarte gibt es nicht mehr.
Als ich meinen Sterckeman im Oktober 2009 zugelassen hatte, brauchte ich folgende Dukomente für die Zulassung.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Versicherungsnummer
- aktuellen TÜV Bericht
- in meinem Fall 100 km/h Bescheinigung
- Personalausweis
Gruß Anja
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05.03.2010, 22:36
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #21 (permalink)
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Also nichts für Ungut, aber ich habe das mit dem Kennzeichen und dem Fzg.-Schein noch im Hinterkopf. Warum?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinung bekommt ein zweiter Käufer auch ohne Brief, denn er hat den alten Eigentümer, den Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Und wenn die schneller sind, siehts Du alt aus. Wie schon beschrieben, sind vermeintliche Zeugen schnell auf der anderen Seite. Daher würde ich große Vorsicht walten lassen.
Das andere, was mich beschäftigt, ist die Tatsache, das der TÜV überfällig sei. Wenn Du nun mit dem WW vorstellig wirst, zahlst Du die Strafe als Eigentümer, nicht der Vorbesitzer. Deswegen sollte alles notwendige vom Vorbesitzer unternommen werden, Schnäppchen hin oder her.
Sollte der nicht dazu in der Lage sein, musst Du Dir im Klaren darüber sein, dass Du alle Folgen und Kosten tragen mußt. Solltest Du den WW noch nicht übernommen haben, kann es auch bedeuten, dass Du Dein Geld nie wieder siehst und den WW nicht bekommst. Wie sieht das eigenliche mit den Schlüsseln aus? Hat er alle Schlüssel übergeben, oder räumt er gerade alles Interessante aus dem WW aus?
Kläre die Situation mit dem Vorbesitzer, denn nur so bekommst Du Klarheit. Und wenn der sich nicht bewegt, dubios in Erscheinung tritt oder offensichtlich Verbotenes tut, würde ich vom KV zurücktreten, das Geld zurückverlangen und ggf. sofort die Polizei einschalten.
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05.03.2010, 23:47
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #22 (permalink)
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Zitat:
Zitat von fan-tiger
Eine Unbedenklichkeitsbescheinung bekommt ein zweiter Käufer auch ohne Brief, denn er hat den alten Eigentümer, den Fahrzeugschein und die Kennzeichen. Und wenn die schneller sind, siehts Du alt aus. Wie schon beschrieben, sind vermeintliche Zeugen schnell auf der anderen Seite. Daher würde ich große Vorsicht walten lassen.
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Der Zeuge war nicht etwa der Parzellen-Nachbar mit der Bierpulle in der Hand, sondern ein Herr mit höherer Position der Verwaltung des Südsee-Camps, wo der Wohnwagen seit 13 Jahren auf einem Dauerplatz steht.
Zitat:
Zitat von fan-tiger
Das andere, was mich beschäftigt, ist die Tatsache, das der TÜV überfällig sei. Wenn Du nun mit dem WW vorstellig wirst, zahlst Du die Strafe als Eigentümer, nicht der Vorbesitzer. Deswegen sollte alles notwendige vom Vorbesitzer unternommen werden, Schnäppchen hin oder her.
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Strafe würde nur fällig, wenn ich den WW ohne gültige HU woanders hinziehen würde, als zu einer in der Nähe liegenden TÜV-Station UND dabei von der Rennleitung erwischt werde. Es ist ja auch durchaus nicht strafbar, den TÜV bei einem Dauerplatz-WW auslaufen zu lassen, wenn der Wohni nicht bewegt wird.
Zitat:
Zitat von fan-tiger
Sollte der nicht dazu in der Lage sein, musst Du Dir im Klaren darüber sein, dass Du alle Folgen und Kosten tragen mußt. Solltest Du den WW noch nicht übernommen haben, kann es auch bedeuten, dass Du Dein Geld nie wieder siehst und den WW nicht bekommst. Wie sieht das eigenliche mit den Schlüsseln aus? Hat er alle Schlüssel übergeben, oder räumt er gerade alles Interessante aus dem WW aus?
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Schlüssel sind in meinem Besitz.
Zitat:
Zitat von fan-tiger
Kläre die Situation mit dem Vorbesitzer, denn nur so bekommst Du Klarheit. Und wenn der sich nicht bewegt, dubios in Erscheinung tritt oder offensichtlich Verbotenes tut, würde ich vom KV zurücktreten, das Geld zurückverlangen und ggf. sofort die Polizei einschalten.
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Stehe mit dem Vorbesitzer in Kontakt, der ist schon ganz in Ordnung
Hab' jetzt vom Straßenverkehrsamt Hamburg übrigens schriftlich die Aussage, dass der Vorbesitzer zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Fahrzeugscheins DOCH NICHT den Fahrzeugbrief benötigt.
Das vereinfacht die Sache natürlich ungemein.
Ich habe ihm noch eine Woche gegeben, den Schein zu finden, wenn nicht, will er zum Amt und mir das Nummernschild zuschicken, nebst Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Scheins.
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09.03.2010, 15:14
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Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #23 (permalink)
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Na wer sagt's denn: heute klingelt der Paketbote - Nummernschild UND Fahrzeugschein sind da! Er hat ihn tatsächlich doch noch gefunden.
Jetzt warte ich noch auf meine Wohnwagenspiegel für den Volvo und dann kann es demnächst zur HU gehen...
Danke allen hier, die sich Gedanken gemacht haben!
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