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Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

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Alt 28.02.2010, 22:28   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #1 (permalink)
janspappa
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Standard Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens

Wir haben uns gestern einen gebrauchten Wohnwagen gekauft. Der Wohni steht auf einem Dauerplatz, soll aber auch hin und wieder bewegt werden.
Also werde ich ihn zulassen und versichern lassen.

Wie ist die Vorgehensweise nun?
Welche Dokumente brauche ich für die Zulassung?
Versicherungskarte von der DEVK habe ich schon per Email bekommen.
Fahrzeugbrief ist vorhanden - der Wohnwagen ist wohl noch angemeldet, da dort keine Stilllegungsvermerke sind. Kennzeichen habe ich vom Vorbesitzer nicht erhalten, ebenso keinen Fahrzeugschein, den hat er nicht mehr gefunden.
Muß ich vor der Zulassung zum TÜV? Mit Überführungskennzeichen?

Ich seht schon, ich habe so überhaupt keine Ahnung - bitte um Hilfe!
janspappa ist offline  
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Alt 28.02.2010, 22:52   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #2 (permalink)
Burgerman
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Zitat:
Zitat von janspappa Beitrag anzeigen
Kennzeichen habe ich vom Vorbesitzer nicht erhalten, ebenso keinen Fahrzeugschein, den hat er nicht mehr gefunden.
Muß ich vor der Zulassung zum TÜV? Mit Überführungskennzeichen?
Kein Fahrzeugschein

Den brauchst du so oder so.

Kein Schein, kein Kennzeichen = kein TÜV.

Am besten rufst du mal bei der Zulassungsstelle an und schilderst dein Problem.
Heutzutage sind die manchmal ganz umgänglich.
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Alt 01.03.2010, 09:54   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #3 (permalink)
Dorti
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Wahrscheinlich brauchste vom KBA Flensburg eine Bescheinigung, das der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist.

Kann man online anfordern. Kostet aber ein paar kleine Euros.
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Alt 01.03.2010, 10:01   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #4 (permalink)
Threadersteller 
janspappa
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Zitat:
Zitat von Dorti Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich brauchste vom KBA Flensburg eine Bescheinigung, das der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist.

Kann man online anfordern. Kostet aber ein paar kleine Euros.
Ähm, aber den Brief habe ich doch - nur der Schein fehlt. Eigentumsnachweis oder zumindest Indiez ist doch der Brief?
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Alt 01.03.2010, 10:17   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #5 (permalink)
Dorti
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Zitat:
Zitat von janspappa Beitrag anzeigen
Ähm, aber den Brief habe ich doch - nur der Schein fehlt. Eigentumsnachweis oder zumindest Indiez ist doch der Brief?
Ich habe nur geschrieben, was ggfs sein könnte.

Als ich meinen Wowa in der Schweiz gekauft habe, mit Kennzeichen, allen erforderlichen Papieren (alter deutscher Brief, aktueller Schweizer Brief, Fahrzeugschein usw.) und Zolldokumenten, brauchte ich die Bestätigung trotzdem. Deshalb war es nur so eine Idee....
Dorti ist offline  
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Alt 01.03.2010, 12:05   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #6 (permalink)
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Lächeln Papiere für Wiederzulassung

Hallo Janspappa

Für die Wiederzulassung ist der Fahrzeugbrief das wichtigste Dokument-
Weiterhin mußt Du einen aktuellen Versicherungsvertrag vorlegen. Dafür reicht zunächst die Doppelkarte. Teilweise wird das von der Versicherung auch schon über Internet mit der zuständigen Zulassungsstelle abgewickelt.
Der Wohnwagen muß eine gültige Hauptuntersuchung haben, sowie möglichst eine gültige Gasprüfung.
Es wäre gut, wenn Du einen Kaufvertrag hättest.
Da der Verkäufer Dir keine Kennzeichen mitgegeben hat, wurde das Fahrzeug möglicherweise zuvor abgemeldet. In dem Falle hat er natürlich auch keinen Fahrzeugschein, da der dann abgegeben wird. Er hätte dann aber eine Abmeldebescheinigung haben müssen, welche er Dir übergibt.
Wenn Du die o.g.Dinge berücksichztigst, sollte der Anmeldung aber auch
nichts im Wege stehen.
Gruß Vincent
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Alt 01.03.2010, 15:05   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #7 (permalink)
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Hallo

wie lange steht der WW denn schon auf dem Dauerstellplatz, bzw. wann wurde er das letzte mal bewegt?

Sollten da schon mehrere Jahre zwischenliegen wirst Du eine Sonderabnahme benötigen incl. TÜV.
Ich denke mal das die Gasabnahme dafür auch auf dem neusten Stand sein sollte. Somit wirst Du ein Kurzzeitkennzeichen benötigen um den WW zum TÜV zu ziehen, nur ich denke der erste Weg wird wohl in die Werkstatt gehen. Denn bedenke, wie alt sind die Reifen, wie gut sind die Bremsen, Beleuchtung funktioniert?

Wenn Du das hast brauchst Du für die Zulassung die TÜV-Unterlagen, die Versicherungsbestätigung, den KFZ-Brief, Deinen Personalausweis und Geld.

Gruß
Thomas
owl ist offline  
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Alt 01.03.2010, 18:09   Vorgehensweise für Zulassung nach Kauf eines gebr. Wohnwagens Beitrag #8 (permalink)
Burgerman
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Zitat:
Zitat von owl Beitrag anzeigen

Sollten da schon mehrere Jahre zwischenliegen wirst Du eine Sonderabnahme benötigen incl. TÜV.

Diese Sonderabnahme gibt es nicht mehr.

Ist nur noch eine ganz normale TÜV Prüfung mit den üblichen Gebühren.

Gasprüfung muss nicht, macht aber Sinn.
Burgerman ist offline  
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