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10.03.2010, 17:30
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TÜV Beitrag #1 (permalink)
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TÜV
Hallo,
ich hätte eigentlich lt. Plakette im Dezember 09 mit dem WoWa zum TÜV gemusst. Ich habe nunmehr für Ende März einen Termin gemacht, weil ich vorher keine Glegenheit habe, den Wagen hinzubringen.
Kann das eigentlich Schwierigkeiten geben, da es ja 3 Monate "über die Zeit" ist? 
Danke
Goossi 
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10.03.2010, 17:34
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TÜV Beitrag #2 (permalink)
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Hi Goossi,
drei Monate gilt genau als die "Schmerzgrenze", innerhalb derer kein Streß gemacht wird.
Aber auch längeres Überziehen wurde schon hie und da wohlwollend "übersehen".
Relativ neu ist allerdings, daß man die neue Plakette dennoch nur für den ursprünglich vorgesehenen Termin bekommt.
Bei Dir wird also die Dezember-Plakette draufkommen, nicht März.
Beste Grüße,
--JøMa.
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10.03.2010, 17:37
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TÜV Beitrag #3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Moin,
solange Du auf dem direkten Wege zum TÜV fährst ist die Sache problemlos.
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10.03.2010, 18:34
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TÜV Beitrag #4 (permalink)
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Neuer Benutzer
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Wenn man dich anhält unterwegs und du keinen termin vorweisen kannst zahlst du..
Plakette wird auf Dez 09 eingestelllt..wie schon erwähnt..hab auch schon erlebt, dass TÜVler die Polizei zwecks Bußgeldbescheid gerufen haben..dürfen die nämlich auch.
Vor allem, wenn Mängel vorhanden sind.
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10.03.2010, 19:20
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TÜV Beitrag #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von stubbi
...Vor allem, wenn Mängel vorhanden sind.
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was natürlich quatsch wäre, wenn man mit Mängeln zum Tüv fährt.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, wenn man es im öffentlichen Strassenverkehr bewegt - auch auf der Fahrt zur Hauptuntersuchung... wenn man sich da nicht sicher ist, würde ich den gleich in eine Werkstatt fahren, die checken das gute Stück vorab und sorgen auch für die HU. Es muss übrigens keine teure Wohnwagenwerkstatt sein - eine freie PKW Werkstatt kann das in der Regel auch erledigen.
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10.03.2010, 19:29
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TÜV Beitrag #6 (permalink)
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Zitat:
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Plakette wird auf Dez 09 eingestelllt..
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DAS kommt darauf an in welchem Bundesland der Wowa zum TÜV gebracht wird.
Im Saarland gibt es den laufenden Monat, auch wenn der TÜV des Prüflings schon länger abgelaufen ist. 10 km weiter in RLP gilt eure Regelung.
Ich hab so an meinem Auto 2 Monate "gut" gemacht
Entlockte dem Prüfer zwar ein empörtes Grunzen, aber was will er dagegen tun?
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10.03.2010, 19:37
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TÜV Beitrag #7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat von Maja123
DAS kommt darauf an in welchem Bundesland der Wowa zum TÜV gebracht wird.
Im Saarland gibt es den laufenden Monat, auch wenn der TÜV des Prüflings schon länger abgelaufen ist. 10 km weiter in RLP gilt eure Regelung.
Ich hab so an meinem Auto 2 Monate "gut" gemacht
Entlockte dem Prüfer zwar ein empörtes Grunzen, aber was will er dagegen tun? 
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Stimmt im Saarland ist das so. Du hast im Saarland auch zwei Monate Karenz, die nichts kosten, auch ohne einen TÜV Termin vorweisen zu können.
Gruß Lutz
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10.03.2010, 20:04
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TÜV Beitrag #8 (permalink)
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Benutzer
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Hallo Goossi
Das mit dem Überziehen hatte ich auch schon ist normalerweise kein Problem. Allerdings fahre ich immer zu unsere Tankstelle da ist das wahrscheinlich Einfacher. Das man vorher alles Kontrolliert ist eigentlich selbstverständlich.
Na ja beim letzten Mal habe ich die gelben Seiten Lichter vergessen zu Kontrollieren aber das war kein Problem. Allerdings muss man wissen das Neuerdings auch eine Gültige Gasprüfung vorhanden sein muss aber selbst die machen die Prüfer zumindest bei uns mit.
Gruß Dirk
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