Hallo zusammen,
habe vorgestern in der RP einen Bericht mit folgenden Inhalt gelesen,
Deutscher PKW Fahrer muste 90,-€ Strafe bezahlen weil der PKW-Anhänger nicht das gleiche Kennzeichen hatte wie das ziehende Fahrzeug.
Beteuerung des Fahrzeugführers das dies in der BRD geltenes Recht ist zog bei der Polizei nicht.

ADAC und der Niederländische Automobilclub äusterten sich das dies wohl nur ein Ausnahmefall sei.
Dem Halter bleibt nun nur die Klage vor dem NL Gericht.
Bin selber viel in den NL unterwegs und habe auch schon von manchmal eigenartigen Handlungen der Polizei gehört aber dies ist mir nun neu
wünsche aber trotzdem einen schönen Urlaub in den NL

gruß Blutegel