Hallo joke 52,
ich will hier bitteschön auf keinen Fall was verwässern, ich habe ja auch den Ausführungen von Bigrolly 100% zugestimmt.
HU beim Wohnwagen und Gasprüfüng beim Wohnwagen sind zwei Paar Schuhe.
Aber ich möchte auf einen Link hier im campen.de aufmerksam machen: Unter Schraubertipps habe ich folgendes gefunden.
www.mobiler-camping-service.de/DVGW/dvgw.HTM und zwar auf DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" und da ist folgendes zulesen:
1. Geltungsbereich
Diese Technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen sowie in Falt- und Klappanhängerfahrzeugen, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen,
und weiter zu lesen ist:
7. Prüfung von Flüssiggasanlagen:
7.3
Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand (z. B. freier Durchgang von Abgasrohren, in allen Teilen steigend verlegt, dicht und mit Rohrschellen fest montiert) zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe nach Ab schnitt 7.1 sind zu wiederholen.
Wie bitteschön soll ich dann das Zitat von Joke 52 interpretieren :
Es gibt für Wohnwagen keine Gasprüfungspflicht
..eine Verpflichtung dazu auch nicht.
Für mich jedenfalls ist ein DVGW - Arbeitsblatt G 607 und was dort unter Punkt 7.3 steht maßgebend.
Bis dann, Herbert