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Camping - Versicherungen, Steuern & Rechtliches

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Alt 17.08.2010, 07:20   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #17 (permalink)
Feger
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Zitat:
Zitat von MarieCurie Beitrag anzeigen

@feger
ja, ich würde erwarten, auch wenn ich mich auf einen Parkplatz am Rheinufer stelle, dass ich hinterher wieder in ein trockenes Auto einsteige. Immerhin ist das ein öffentlicher Parkplatz und solange dort nichts steht, dass er evtl überschwemmt wird bei Regen oder Hochwasser gehe ich davon aus, dass mein Auto dort sicher steht. Ja, und auch dort würde ich den Schaden bei der Versicherung melden.
Und genau das hat mal ein Gericht einer Versicherung bestätigt, das es eben nicht unbedingt da geschrieben stehen muß (z.Bsp.: auf einem Schild am Parkplatz). Laut deren Entscheidung ist es dem gesunden Menschenverstand zuzutrauen den Zusammenhang zwischen am Ufer parken und einem Ansteigenden Fluß bei Dauerregen zu erfassen.
Das ist in Hessen, Marburg an der lahn, die kommt innerhalb von 2 - 4 Stunden hoch. Da kommt dann nochmal ne Durchsage übers Radio und drei Stunden später sind die ersten Auto´s abgesoffen, schön regelmäßig. Da zahlt keiner.....

Gruß, der Feger

P.S.: Ich möchte hier keinen persönlich angreifen, habe aber selber schon in dieser Hinsicht etwas erlebt und kann halt ein wenig dazu beitragen....
Feger ist offline  
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Alt 17.08.2010, 07:37   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #18 (permalink)
Zeltreisender
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Zitat:
Zitat von Feger Beitrag anzeigen
P.S.: Ich möchte hier keinen persönlich angreifen, habe aber selber schon in dieser Hinsicht etwas erlebt
Wer sich mein Avatar anschaut, wird erkennen, dass ich auch schon im Wasser gestanden habe
Auf den Gedanken, für meine Dummheit auch noch eine Versicherung in Anspruch nehmen zu wollen, bin ich allerdings nicht gekommen...

Gruß
Manfred
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Alt 17.08.2010, 08:27   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #19 (permalink)
silubsch
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Hallo, Marie-Curie!

Wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast, die so etwas versichert und die Prämie dafür bezahlt hast, sehe ich keinen Grund, sie nicht auch in Anspruch zu nehmen. Hergang der Wahrheit gemäß schildern und man wird sehen.

Ich möchte mal diejenigen sehen, die viele Euro für eine Vollkasko ausgeben, mal etwas Unbedachtes tun (doch, das kommt vor) und ihr 60.000 EUR-Auto dabei an den Baum fahren und sich dann nicht freuen, dass sie einen Vertrag haben, der auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Vielleicht aber bezahlen sie ihren neuen BMW dann tatsächlich freiwillig auch aus eigener Tasche, um der Gemeinschaft nicht zur Last zu fallen. Glaubst du das wirklich?
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Alt 17.08.2010, 09:44   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #20 (permalink)
tomruevel
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Zitat:
Zitat von MarieCurie Beitrag anzeigen
natürlich, ich hätte ja 3 Wochen zuhause im Bett bleiben können, dann hätte ich weder mir noch anderen einen Schaden zugefügt, noch hätte mir etwas passieren können....
den Regen habe ich eigens bestellt und mein Zelt bewusst dort aufgestellt damit es unter Wasser läuft....
Moin Marie,

bleibt einfach mal auf dem Teppich.

Das verlangt niemand. Das wäre gelichbedeitend als würde man sagen, man sollte nmicht mit seinem Auto fahren, damit nichts dran kommt was die Versicherung bezahlen muß.

Es geht eher um eine gewisse Leichtfertigkeit/Blauäugigkeit im Umgang mit den Elementen.
Sich so zu verhalten, das entscheidet jeder selbst.
Wenn es dann aber schief gegangen ist sich den Schaden bezahlen lassen. Das ist der Punkt.
Man kann es versuchen. Aber genau diese Mentalität hat inzwischen bei vielen Versicherern zu einer gewissen Kleinlichkeit, auch bei berechtigten Forderungen, geführt.
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Alt 17.08.2010, 11:21   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #21 (permalink)
Gast3873

 
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Zitat:
Zitat von silubsch Beitrag anzeigen
Hallo, Marie-Curie!

Wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast, die so etwas versichert und die Prämie dafür bezahlt hast, sehe ich keinen Grund, sie nicht auch in Anspruch zu nehmen. Hergang der Wahrheit gemäß schildern und man wird sehen.

Ich möchte mal diejenigen sehen, die viele Euro für eine Vollkasko ausgeben, mal etwas Unbedachtes tun (doch, das kommt vor) und ihr 60.000 EUR-Auto dabei an den Baum fahren und sich dann nicht freuen, dass sie einen Vertrag haben, der auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Vielleicht aber bezahlen sie ihren neuen BMW dann tatsächlich freiwillig auch aus eigener Tasche, um der Gemeinschaft nicht zur Last zu fallen. Glaubst du das wirklich?
So sehe ich das auch. Es kann doch nicht sein, wenn man eine Versicherungsleistung, für die man bezahlt hat einfordert, dann noch zu allem Leid als Abzocker hingestellt wird.

@ MarieCurie,
Es gibt eben Menschen, die machen halt immer alles richtig und denen unterläuft auch nicht die kleinste Dummheit. Diese Menschen brauchen ja auch im Grunde keine Versicherung, weil ihnen ja auch kein Schaden durch Unachtsamkeit oder Selbstverschulden entstehen kann. Für solche Menschen wird es natürlich schwer sein, dich zu verstehen. Da ich selbst aber auch nicht Fehlerfrei bin, würde ich an deiner Stelle auch versuchen, zumindest ein Teil des Schadens von der Versicherung erstattet zu bekommen. Interessant wäre es, wie sich deine Versicherung entscheidet.
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Alt 17.08.2010, 14:25   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #22 (permalink)
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MarieCurie
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also, ich sehe es immernoch nicht als grob fahrlässig an auf einer Wiese zu campen, die vom CB als Standplatz ausgewiesen ist. Auch hat der CB ja gesagt das hatte er so zum ersten Mal vor 2 Jahren und dann nicht wieder. Es ist auch nichts über die Ufer getreten, weder das Meer (ja ich weiß dass das gar nicht geht ) noch dieser kleine See. Wir hatten auch schon Tage zuvor Regen bei dem alles trocken blieb und der war auch recht stark und dauerhaft. Es war lediglich zuviel Regen auf einmal und der ist nicht mehr im Boden versickert. Und anscheinend reguliert man das auf diesem Platz durch das Abpumpen eben dieses Teiches, was wohl den Grundwasserspiegel senkt. Es sind rund um uns herum noch mehr Camper abgesoffen, die jedoch fast alle im Wohnwagen gecampt haben und somit "lediglich" ihre Vorzelte unter Wasser stehen hatten.Auch sind laut Aussage vom CB und Hotelier noch mehr Campingplätze an diesem Tag abgesoffen. Der CB hat am nächsten Tag Gräben auf dem Platz angelegt um diesen wieder zu entwässern. Wie auch immer, ich warte mal was da von der Versicherung kommt.

LG
Gabi
MarieCurie ist offline  
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Alt 17.08.2010, 15:25   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #23 (permalink)
qx6
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ich glaube was hier einige sagen wollen, ist die Tatsache, dass man selbst davon ausgehen kann, dass ein Starkregen eine Bodensenke schnell mit Wasser füllen kann. Wenn ihr bei Sonnenschein aufgebrochen währt und ein Starkregen hätte euch erwischt, wäre der Fall ein anderer, aber im Regen seine Sachen für mehrere Stunden unbeobachtet zu lassen halte ich auch für grob Fahrlässig.
qx6 ist offline  
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Alt 17.08.2010, 16:42   Versicherung bei Wasserschaden im Zelt? Beitrag #24 (permalink)
MrsWeinsberg
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Standard schmarotzerisch, fahrlässig, leichtfertig oder gutgläubig

Hallo,

ich finde es weder Fahrlässig noch leichtfertig, dass man, nachdem man mit einem CB über eine (bis dahin noch "mögliche") Gefahr spricht und dieser einem mitteilt, dass er sich kümmern würde, einen Ausflug macht.
(Vielleicht hätte man seine Mobilnummer hinterlassen können, wenn diese nicht bereits hinterlegt war).

Auch halte ich es für vollkommen legitim, eine vorhandene Versicherung in Anspruch zu nehmen, so man sie hat, dafür ist sie ja da.

Noch mehr aber, als an die Versicherung, würde ich mich an den CB halten. Wenn in den Hinweisen zum Stellplatz auf ein mögliches Überschwemmungsrisiko nicht deutlich hingewiesen wird und der CB, wie erfolgt, auf Ansprache auch noch immer nicht auf ein Risiko hinweist, dann hat man (meines erachtens) auch nicht von einem solchen Risiko auszugehen. Somit halte ich den CB für haftbar, zumal ihm das Problem ja offenbar bekannt und bewußt war!!!
Und da würde ich nicht nur die Kosten für die Espressomaschine aufrechnen, sondern sowohl die Hotelkosten, als auch eine Entschädigung für den entgangenen Urlaub. (ggf. auch die Zeltplatzgebühr, falls diese aufgrund der verfrühten Abreise nicht erlassen wurde).

Mal als anderes Beispiel: Wenn ich einen Hotelbesiter auf einen brennenden Mülleimer aufmerksam machen würde und er löscht dann nicht/kümmert sich nicht, dass am Ende meine Sachen nur noch Asche sind, würde ich den ja auch auf Ersatz verklagen!!!

lg
MrsWeinsberg ist offline  
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