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27.08.2010, 11:09
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Moin!
Zitat:
Zitat von Husky-Leila
PS:Solltest du 2001 vergessen haben den C1E gesondert zu beantragen dann wurde er auch nicht eingetragen.
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Das wurde ziemlich chaotisch gehandhabt, viele Ämter haben's von selbst eingefügt, andere nicht. Gerade am Anfang wurde so manchem sogar versehentlich eine Klasse "geschenkt" oder "geklaut".
Ich mußte jedenfalls auf nichts hinweisen und habe auch C1E drauf.
Übrigens war für mich der Grund zum Wechsel auf den EU-Führerschein, daß zwar "eigentlich" alle EU-Staaten alle Papiere der anderen Mitglieder akzeptieren "sollten", daß das aber nicht jeder Dorfpolizist weiß, gerade in den neuen Mitgliedsstaaten.
Spart einfach Zeit, wenn die die Dokumente auf Anhieb erkennen und verstehen.
Viele Grüße,
--JøMa.
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27.08.2010, 12:49
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #10 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Hier geht's um den Führerschein :-)
Zitat:
Zitat von Husky-Leila
Hallo Toby stimmt nicht ganz du behällst den C1 Führerschein
nur der Zusatz das der Hänger schwerer als 7,5 Tonnen C1E sein darf 12t entfällt.
Es sei denn du gehst alle 5 Jahre zu Arzt ab dem 50 igsten Lebensjahr. Das gilt für die alten grauen Lappen.
Noch ein Grund um den alten FS zu tauschen um den International FS zu bekommen musst du den neuen Kartenführerschein haben.
PS:Solltest du 2001 vergessen haben den C1E gesondert zu beantragen dann wurde er auch nicht eingetragen.
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Ich habe alle FS behalten...........
.....und auch der C & CE verfallen per Datum des 50. Geburtstages, obowohl
auf der "Karte"
So jetzt hören wir aber mal auf,
denn sonst kann Trawibo nicht soviel essen,
wie er K...zen will
Gruß Thomas
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27.08.2010, 13:11
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #11 (permalink)
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S-Moderator
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Zitat:
Zitat von €amperteufel
Ich habe alle FS behalten...........
.....und auch der C & CE verfallen per Datum des 50. Geburtstages, obowohl
auf der "Karte"
So jetzt hören wir aber mal auf,
denn sonst kann Trawibo nicht soviel essen,
wie er K...zen will
Gruß Thomas
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Hallo Thomas
hier kann das Thema Führerschein ruhig diskutiert werden da es jetzt ein eigenes Thema ist
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27.08.2010, 13:45
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #12 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Also was im Eingangsthread steht, ist Quatsch
Was neu ist, dass es den Führerschein nicht mehr auf Lebenszeit gibt.
Ab 2013 gelten alle neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre.
Man braucht dann aber keinen Neuen zu machen, ich denke mal, das geht darum, um das Passfoto auf aktuellen Stand zu halten.
Ab 2030 gilt das auch für Altbesitzer von Führerscheinen
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27.08.2010, 13:52
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #13 (permalink)
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Hi,
Zitat:
Zitat von Willipitschen
Also was im Eingangsthread steht, ist Quatsch
Was neu ist, dass es den Führerschein nicht mehr auf Lebenszeit gibt.
Ab 2013 gelten alle neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre.
Man braucht dann aber keinen Neuen zu machen, ich denke mal, das geht darum, um das Passfoto auf aktuellen Stand zu halten.
Ab 2030 gilt das auch für Altbesitzer von Führerscheinen
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Jap. Es soll einerseits dazu beitragen, daß das Foto hilfreicher ist  und zweitens auch dem Führerschein-Tourismus "ein Bein stellen". Wie geeignet dieses Mittel ist, möchte ich lieber nicht bewerten...
Wichtig ist die Feststellung, daß es nicht um neue Prüfungen oder so geht: Man muß nur ein neues Foto einreichen und ein paar Euro hinlegen, der Rest klappt von selbst.
Bleibt zu hoffen, daß die Kärtchen bezahlbar bleiben! Dann ist das für mich völlig in Ordnung.
--JøMa, dessen Oma in Spanien alle paar Jahre einen neuen Hör- und Sehtest für den Führerschein machen mußte: "Hören Sie noch gut?" -- "Was ich hören will, hör ich auch!" -- "Okay, hier ist Ihr Stempel."
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27.08.2010, 15:35
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #14 (permalink)
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JøMa alles Blödsinn,
der Link verweist auf ein Artikel in Autobild. und wie wahr die Bildzeitung ist mag dahin gestellt sein.
Oder kannst du mir ein Bundesgesetzblatt zeigen im dem das Bundespalament dies beschlossen hat und auch verabschiedet worden ist.
Wenn nicht dann ist alles heisse Luft.
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27.08.2010, 15:37
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #15 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Zitat von JøMa
--JøMa, dessen Oma in Spanien alle paar Jahre einen neuen Hör- und Sehtest für den Führerschein machen mußte 
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ich weiß, ich habe deinen Satz auseinander gerissen, aber ich muss sagen, das ich es gar nicht mal so schlecht fände, wenn auch die Älteren ab einem gewissen Alter, von mir aus ab 60 zu einem regelmäßigen Gesundheitscheck gehen müssten.
Denn wenn ich manchmal sehe, wie ältere Herrschaften manche Verkehrsregeln nicht mehr verstehen oder sehr langsam auf Situationen reagieren, bekomme ich schon so meine Zweifel, ob diese Leute den Führerschein vielleicht nicht lieber freiwillig abgeben sollten.
Andererseits wird ja bei der Jugend auch eingeschränkt, warum nicht auch im Alter ?
Also viele Grüße
Erniebernie
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27.08.2010, 16:04
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Bestandsschutz für Führerscheine Beitrag #16 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Husky-Leila
JøMa alles Blödsinn,
der Link verweist auf ein Artikel in Autobild. und wie wahr die Bildzeitung ist mag dahin gestellt sein.
Oder kannst du mir ein Bundesgesetzblatt zeigen im dem das Bundespalament dies beschlossen hat und auch verabschiedet worden ist.
Wenn nicht dann ist alles heisse Luft.
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Autobild ist tatsächlich Blödsinn. 
Aber hier die Verordnung der EU:
(Klick):
Zitat:
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Zitat von Richtlinie 2006/126/EG
2. a) Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A, B, B1 und BE eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Die Mitgliedstaaten können diese Führerscheine auch mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 15 Jahren ausstellen.
b) Ab dem 19. Januar 2013 haben die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
c) Mit der Erneuerung eines Führerscheins kann eine neue Gültigkeitsdauer für eine andere Klasse oder andere Klassen, die zu führen der Führerscheininhaber berechtigt ist, beginnen, sofern dies den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen entspricht.
d) Das Vorhandensein eines Mikrochips nach Artikel 1 darf keine Voraussetzung für die Gültigkeit eines Führerscheins sein. Verlust, Unlesbarkeit oder sonstige Beschädigung des Mikrochips dürfen keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Dokuments haben.
[...]
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Die Bundesrepublik Deutschland ist daran gebunden.
Zitat:
Zitat von Erniebernie
ich weiß, ich habe deinen Satz auseinander gerissen, aber ich muss sagen, das ich es gar nicht mal so schlecht fände, wenn auch die Älteren ab einem gewissen Alter, von mir aus ab 60 zu einem regelmäßigen Gesundheitscheck gehen müssten.
Denn wenn ich manchmal sehe, wie ältere Herrschaften manche Verkehrsregeln nicht mehr verstehen oder sehr langsam auf Situationen reagieren, bekomme ich schon so meine Zweifel, ob diese Leute den Führerschein vielleicht nicht lieber freiwillig abgeben sollten.
Andererseits wird ja bei der Jugend auch eingeschränkt, warum nicht auch im Alter ?
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Ich finde die Regelung auch nicht schlecht!
Das Problem ist, daß man schleichenden Seh-, Hör- und Reaktionsverlust oft subjektiv gar nicht so stark wahrnimmt, wie er meßbar bereits fortgeschritten ist.
Desweiteren ist der Schritt, freiwillig aufs Autofahren zu Verzichten bei gewisser Gebrechlichkeit, für viele sicherlich mit erheblicher Überwindung verbunden.
MfG,
--JøMa.
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