Hallo,
Wie ich weiß, liebäugele nicht nur ich mit einer Tankflasche.
Bekannt ist die Problematik, dass man nur "ortsfeste Tankflaschen" an Tankstellen befüllen darf( Nur in Deutschland, im gesamten Ausland ist dies erlaubt).
Daher gibt es die Situation, dass ich mich mit dem Wowa zur Tankstelle bewegen muss, um zu tanken, denn es gibt einen Einbausatz für den Wowa, den nur Panzerknacker wieder lösen können
Fahre ich mit der Tankflasche zur Tankstelle, handele ich illegal.
Ich hatte schon ( im Rahmen meines Jobs hier

)mehrmals telefonisch Kontakt zur Firma Wynen Gas, die die grünen und roten Gasflaschen vertreibt.
Ich wollte gern wissen, was passiert denn nun, wenn ich beim Betanken "erwischt werde". Ich habe diese interessante Antwort erhalten.
Die Freigabe für die Veröffentlichung in diesem Forum ist durch den Absender ( Enkel ) und durch den Senior erteilt worden.
Wäre schön, wenn sich mal einer der hauptberuflichen Rechtsverdreher unter uns dazu äußern würde

, denn wenn das stimmt, bin ich "zeitnah" Eigentümer einer ( oder 2

) Tankflaschen...
Bevor Kritik kommt, ja, ich weiß, es rechnet sich nicht, aber man ist so herrlich unabhängig....
E-mail Antwort :
Guten Morgen,
danke für ihre humorvolle E-Mail. Ich darf ähnlich antworten.
Mindestens verschärfter Arrest, ohne Bewährung!
Nun die Fakten: Da einige Camper die ortsbeweglichen roten Tankflaschen
an der Tanksäule schräg gehalten haben um etwas mehr als 11kg zu tanken
hat das Gewerbeaufsichtsamt das verboten. Eine gesetzgeberische Macht
haben sie nicht. Selbst eine Ordnungswidrigkeit ist gesetzlich nicht
gegeben.
Über eine Freigabe rede ich gleich nochmal mit dem Senior vlt schreibt
er ja was "Handfestes"
MfG P.Meskes