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Alt 16.03.2010, 12:01   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #9 (permalink)
tomruevel
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Zitat:
Zitat von HDF Beitrag anzeigen
Gültigkeit nur, wenn du die alte Bestätigung hast (die mitzuführen ist und nur für das Massenverhältnis 0,8 gilt, welches weiterhin einzuhalten ist).

Wünscht du die 1:1 Zulassung, wird eine neue Abnahme durch einen berechtigten Prüfdienst verlangt. Danach Eintrag in die Papiere (die bei der Gelegenheit getauscht werden).

Begründung: Die alte Regelung verlangte keine Antischleudervorrichtung. Sie wurde nicht geprüft (z.B. auf zugelassene Prüfnummer), auch wenn sie vorhanden war. .
Moin,

Ergänzung:
Wenn die alte Prüfbescheinigung nicht mehr aufzutreiben ist muss wohl eine Neuabnahme gemacht werden.
Ebenso wie für das 1:1 Verhältnis.

Die neue Regeluing schreibt auch nicht zwingend eine Stabilisierunsgeinrichtung vor. Nur wenn man 1:1 haben will.

Gewichtsfaktoren bei Wohnwagen der neuen Regelung:
0,3 > ohne Schwingungsdämpfer (= Stoßdämpfer)
0,8 > ohne Stabilisierungseinrichtung
1,0 > mit Stabilisierungseinrichtung nach einer bestimmten Norm. Das kann AnhängerESP des Zugfahrzeugs sein oder eine Stabilisatorkuplung. Ob die Stabilisatorkupplung der Norm entspricht weiß der betreffende Hersteller. Wenn nicht dann eben Faktor 0,8.
tomruevel ist offline  
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Alt 16.03.2010, 12:29   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #10 (permalink)
FlintCamper
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Zitat:
Als ich aber am Abend mal aus Spass den Schein und Brief zur Hand nahm,stellte ich fest das
dort von einer 100 Km Zulassung NICHTS eingetragen ist
Kann mir das einer Erklären?
Wie hat der das 100 KM-Schild bekommen?
Sollte ich mal zum TÜV oder zur Zulassung fahren und mich schlau machen?
Des Rätsels Lösung ist der Gesetzgeber selbst.

In der 9. Ausnahmeverordnung in der Fassung vom 7. Oktober 2005 war in § 1 Nummer 2 des Verordnungstextes geregelt, dass Anhänger mit einer Antischlingervorrichtung (entspricht Buchstabe aa der Vorschrift) keine Änderung in den Fahrzeugpapieren bekommen müssen.

Das hat zu reichlich Verwirrung geführt, weil keiner diese Regelung so richtig begriffen hat.

Letztlich haben einige Camper sich nur auf der Zulassungsstelle eine gesiegelte Plakette abgeholt, während anderen bei einer (unnötigen) TÜV-Abnahme sogar die Zulassung verweigert wurde.

Hier im Forum wurde seinerzeit darüber auch heiß diskutiert...

Vermutlich war die Regelung vom Verordnungsgeber so auch nicht beabsichtigt. Aber im Bemühen, diese Verordnung möglichst amtlich klingen zu lassen, ist vermutlich an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen, der dazu geführt hat, dass eben keine Eintragung in die Papiere erfolgen musste.

Das ganze hat man dann wohl offenbar irgendwann gemerkt und hat am 5. August 2009 die Verordnung erneut geändert, so dass im § 1 Nummer 2 der besagte Buchstabe aa nicht mehr vorkommt und somit Fahrzeuge mit Antischlingerkupplung nun doch eine Eintragung in die Papiere haben müssen.

Wer also keine Eintragung hat und auf deutschen Autobahnen (und nur hier gilt die Regelung) mit seinem Gespann Tempo 100 fahren möchte, sollte die Eintragung nachholen lassen.
Eine Ausnahme für die Pflicht zur Eintragung nach Buchstabe bb gibt es noch, nämlich wenn der Wohnwagen selbst
Zitat:
"...mit einem anderen Bauteil (als der Antischlingerkupplung) oder einer selbstständigen technischen Einrichtung ausgestattet ist, wonach der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 .... verbessert wird .."
Wenn also Dein Wohnwagen über so ein genanntes Bauteil nach Buchstabe bb der Verordnung verfügt, dann genügt weiterhin eine ABE oder ein TÜV-Gutachten. Eingetragen werden muss die 100er-Regelung dann nicht.

Aber vielleicht lohnt der ganze Aufwand gar nicht mehr, dann Ende diesen Jahres läuft die Ausnahmeregelung aus, ... wenn sie nicht noch wieder verlängert wird.
FlintCamper ist offline  
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Alt 16.03.2010, 13:20   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #11 (permalink)
tomruevel
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Moin,

hier noch mal der komplette Text:

http://www.gesetze-im-internet.de/st...317100998.html
tomruevel ist offline  
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Alt 16.03.2010, 13:34   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #12 (permalink)
€amperteufel
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Benutzerbild von €amperteufel

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Im Zuge der "Überarbeitung" der Ausnahmeregelung kann die alte Zulassung
weiterhin, auch mit anderem Zugwagen, mitgeführt werden.
Gilt ja auch für den Anhänger und die muss dann nicht zwingend in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Die Voraussetzungen an den Fahrzeugen müssen natürlich erfüllt sein....

Gruß Thomas
der auch noch die "Alte Hunderer" hat
€amperteufel ist offline  
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Alt 16.03.2010, 14:52   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #13 (permalink)
HDF
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Zitat:
Zitat von FlintCamper Beitrag anzeigen
auf deutschen Autobahnen (und nur hier gilt die Regelung)
Sie gilt auch auf Kraftfahrstraßen Zeichen 331 (Volksmund "Schnellstraßen").
HDF ist offline  
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Alt 16.03.2010, 14:52   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #14 (permalink)
FlintCamper
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Zitat:
Im Zuge der "Überarbeitung" der Ausnahmeregelung kann die alte Zulassung
weiterhin, auch mit anderem Zugwagen, mitgeführt werden.
Gilt ja auch für den Anhänger und die muss dann nicht zwingend in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Das was Du meinst, ist die ganz alte Regelung, wonach noch Zugwagen und Anhänger als Kombination zugelassen wurden. Die ist hier aber nicht gefragt.

Ich meine die neue Regel (aber in der älteren Version), wonach die Zulassung nur noch für den Wohnwagen erfolgte, aber unter Umständen NICHT eingetragen werden musste.
Diese Version (von 2005) hatte ich auch verlinkt.

Hier ist sie noch mal zum Nachlesen...
FlintCamper ist offline  
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Alt 16.03.2010, 14:54   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #15 (permalink)
FlintCamper
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Zitat:
Zitat von HDF Beitrag anzeigen
Sie gilt auch auf Kraftfahrstraßen Zeichen 331 (Volksmund "Schnellstraßen").
Da hast Du natürlich vollkommen Recht !
FlintCamper ist offline  
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Alt 16.03.2010, 16:02   100 Km Zulassung fehlt?? Beitrag #16 (permalink)
HDF
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Zitat:
Zitat von FlintCamper Beitrag anzeigen
Da hast Du natürlich vollkommen Recht !
Logisch - sonst hätte ich es nicht als Fakt, sondern als Vermutung gepostet!
HDF ist offline  
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