Guten Tag,
ich darf mich kurz vorstellen, mein Name ist Michael, ich bin 46 Jahre alt, wohne in Schleswig Holstein und bin frisch gebackener Besitzer eines alten gebrauchten Niewiadow / Predom N 126 D. Hätte ich vorher gewußt, auf welhe Probleme ich bei der TÜV Abnahme unseres in Holland gekauften gebrauchten Wohnwagens stosse, hätte ich den Kauf wohl eher nicht getätigt. Wir haben den Caravan mit einem Kurzzeitkennzeichen importiert. Da das Fahrzeug unter 750 kg zulässiges Gesamtgewicht wiegt, hat er, laut glaubhaften Versicherungen der Vorbesitzer, keinen Brief bzw. keine Kennzeichenverpflichtung. Leider gibt es weder einen holländischen Originalkaufvertrag, noch eine Bescheinigung des Herstellers, Niewiadow in Polen. Alles was ich habe, sind mein händischer Kaufvertrag mit der Chassisnummer und eine Rechnung der Vorbesitzer von einem Wohnwagenreparaturbetriebes in Holland, in der die Chassisnummer erwähnt ist.
Um vor der Fahrt zum TÜV abzuklären, was ich benötige, habe ich Niewiadow in Polen, einen von mehreren Importeuren in Deutschland, namentlich einen Betrieb in Seesen, sowie den TÜV Nord per Mail angeschrieben.
Der Hersteller in Polen hat sich seit etwa 3 Wochen noch nicht gemeldet, ich hatte ihn in Deutsch und Englisch angeschrieben, polnisch kann ich leider nicht.
Der TÜV Nord antwortete recht zügig per Email "Unter dem Herstellernamen Niewiadow existiert kein Wohnanhänger mit deutscher ABE bzw. EWG-Zulassung. Das bedeutet, der Hersteller kann Ihnen dann natürlich auch kein COC-Dokument übersenden."
Der Importeur im Harz antwortete eher abschlägig: "Mein Hinweis in obiger Angelegenheit ist folgender: Die Anhänger für den ehemaligen Importeur für die Benelux-Staaten wurden für diese Länder im Normalfall ohne Prüfzeichen in den Scheiben und ohne Flammprüfungsdokument der GFK-Außenschale geliefert. Diese Unterlagen werden jedoch vom TÜV bzw. DEKRA benötigt um eine Zulassung für den Wohnwagen auszustellen. Dies könnte ein unüberwindliches Problem werden."
Ferner hatte ich die wenigen Käufer eines gebrauchten Predom in NL per persoenlicher Mail angeschrieben, die den Caravan erfolgreich durch den TÜV mit "§21" Gutachten gebracht hatten, von denen habe ich aber, vermutlich weil dies teilweise Jahre zurückliegt, keine Antwort erhalten.
Meine Frage ist, ob mir ein freundlicher Nutzer, selbstverständlich gegen Unkostenerstattung, evt. seinen Brief/Schein, neudeutsch auch Zulassungsbescheinigung Teil I und II genannt, in Kopie übersenden könnte, damit ich dem TÜV wenigstens irgendwelche Fakten übergeben kannn?
Leider kenne ich nicht mal das Baujahr des Caravan, so daß ic wohl auf den guten Willen von Niewiadow angewiesen bin.
Grob ist mir klar, was mich erwartet, nämlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA in Flensburg, die aber seit 2007 wohl er TÜV, und nur der, nicht die Dekra, selbst erstellen kann, eine TÜV Einzelabnahme, jedoch ist letztere ganz ohne Daten, sprich COC Dokument (ich habe wirklich nur die Chassisnummer und den Kaufvertrag) nicht so einfach zu machen.
In einem von mir angefertigten Album sind das Typenschild sowie die Fahrgestellnummer als Bilder zu sehen.
Verzweifelte Grüße aus dem hohen Norden mit Dank im Voraus für das Lesen, nochmals Dank für eventuelle Hilfesstellungen und Tips und schließlich Entschuldigung, wenn ich hier off topic bin, falsches Forum ausgewählt habe oder so einfach mir nix Dir nix einen nicht notwendigen Thread eröffnet habe,
Michael