STOPP!!!
Zitat:
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Da es sich um einen Selbstverschuldeten Schaden handelt, kannst du ihn auch im Caravancenter um die Ecke richten lassen, dies hat auf die Garantie keine Auswirkungen.
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Ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet: wenn jemand anderes als der Garantiepartner, der ausliefernde Händler i.d.R., am Fahrzeug schraubt, wurschtelt oder ... kann die Garantie ungültig werden. Da hilft nur ein Blick in die Garantiebedingungen. Von daher ist man mit dem ausliefernfen Händler und einer anschließenden Dichtigkeitsprüfung auf der sicheren Seite. Und der finanzielle Schaden solltedoch die Vollkasko-Versicherung übernehmen, oder habt ihr da gespart?
Wenn keine Dichtigkeitsprüfung gemacht wird, auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen, das die Dichtigkeitsgarantie von der durchgeführten Reparatur nicht beeinflußt wird. Dabei würde ich noch mit Knaus direkt klären, ob so etwas überhaupt möglich ist, denn für die Dichtigkeitsgarantie ist der Hersteller und nicht der Händler der Partner.
Die Möglichkeit über den Händler um die Ecke wäre nur, wenn dieser auch ein Knaus Vertragspartner wäre! Auf jeden Fall vorher klären und schriftlich bestätigen lassen.
Gruß
Pmover