Hi!
Wenn es sowohl im Preis als auch in der Ausstattung Überraschungen gibt zwischen (Lock-) Angebot und Wirklichkeit, solltest Du Deine Erlebnisse vielleicht der
Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale berichten...
Mit einem Angebot zu werben, das es dann gar nicht gibt, ist meines Erachtens
unlauterer Wettbewerb und wurde in den letzten Jahren z.B. bei den Fluggesellschaften streng verfolgt ("Für 1 Euro nach New York, aber 9876 Euro Gebühren...").
Nachtrag/Ergänzung: Wie Dorti ganz richtig schreibt, ist es natürlich
nicht zu beanstanden, sofern beim Angebot sowas steht wie "Sonderausstattungen in der Abbildung gegen Aufpreis" oder so.
Beste Grüße,
--JøMa.