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Alt 08.02.2010, 11:36   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #9 (permalink)
Threadersteller 
Franz
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Hallo Wohnwagenfreak,

bei meinem Wohnwagen ist die Achslast 1600kg und die zul. Ges.-masse
1600kg.
Wie im §34 Abs.3 steht müssen die Gewichte beim Betrieb des Fahrzeugs ,(d.h.
während der Fahrt)eingehalten werden.

Hier § 34, Abs. 3 Die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht sind beim Betrieb des Fahrzeugs und der Fahrzeugkombination einzuhalten.

LG Frank
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Alt 08.02.2010, 12:01   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #10 (permalink)
IceWeasel
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Man kann die Stützlast aber dem Zugfahrzeug zurechnen.Dies muss nur vom TÜV bestätigt und eingetragen werden. Früher wurde die Stützlast als zweite Achse eingetragen, heute gibt es ein extra Feld dafür. Die Bestätigung kostet 50€, bei der Überprüfung wird die Achslast und die maximale Stützlast abgelesen. Bei mir in diesem Fall von 800kg Achslast und einer maximalen Stützlast von 100kg habe ich jetzt ein z.G.G. von 900kg,darf aber wegen meines Zugfahrzeuges nur 885kg zuladen. Nach 13€ bei der zulassungsstelle habe ich jetzt ein bisschen Luft.

Im abgekuppelten Zustand liegen ja auch die Stützlast auf der Kurbelstütze.
IceWeasel ist offline  
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Alt 08.02.2010, 13:21   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #11 (permalink)
tomruevel
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Zitat:
Zitat von IceWeasel Beitrag anzeigen
Man kann die Stützlast aber dem Zugfahrzeug zurechnen.
Moin so pauschal kann man das aber nicht sagen.
Weil z.B. die Radbremsen auch für das /Gesamt-)gewicht ausgelegt sein müssen.

Beispiel von unserem Wohnwagen:
Achslast 1000KG
Stützlast 75kg

Somit wären 1075kg möglich, theoretisch
Praktisch sind es aber nur 1000KG weil die Radbremsen eben nur für dieses Gewicht ausgelegt sind.

Ansonsten setzt sich das Gesamtgewicht aus Stützlast und Achslast zusammen.
tomruevel ist offline  
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Alt 08.02.2010, 13:22   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #12 (permalink)
Rapido420
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Hallo zusammen,

wie so oft in der Vergangenheit wird bei diesem Thema so einiges durcheinander gebracht. U.a. die Begriffe zulässige Gesamtmasse (des nicht angehängten Fahrzeuges !!!), Anhängelast etc.
Bitte einfach mal die Suchfunktion bedienen. Hier haben sich einige schon die Finger wund geschrieben und sind, wie auch jetzt schon wieder erkennbar, von Beratungsresistenz überrollt worden.

Gruß von Rapido420
Rapido420 ist offline  
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Alt 08.02.2010, 13:42   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #13 (permalink)
Wohnwagenfreak
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Leider sind immer wieder einige grenzwertige Gespanne unterwegs, bei denen man eben dann beginnt, das Gewicht bis auf die letzte Rille auszunutzen. Letzendlich muss jeder selber wissen, was er sich, seinen Nerven und seiner Familie zuzumuten bereit ist, aber man sollte es halt nicht noch als richtig verkaufen.

Man sieht allerdings auch verwirrende Filme im Netz, bei denen die Polizei bei Wiegekontrollen die WWs im angehängten Zustand über die Waagen rollen lässt, ohne die Stützlast zu kontrollieren und dabei lässt man halt 5 gerade sein. Richtiger wird es dadurch eben nicht. Es suggeriert nur eine trügerische Sicherheit. Relevant wird es erst, wenn hinten an der Kugel 100 Kg mehr oder weniger beschließen zu pendeln.

Mir sagte die örtliche Rennleitung ganz klipp und klar, das zul. gesamtgewicht sei der ABGEHÄNGTE Wohnwagen, gewogen auf einer Waage an allen drei (fünf) Punkten, also Räder und Stützrad auf der Waage. Auch die oft propagierten 5% seien ein Ammenmärchen. So ebenfalls die Aussage der Schulungsleiter beim Kursus bezüglich Ladungssicherung, den ich besucht habe. Sie sagten, das wäre so ziemlich das erste Gesetz, bei dem ein gewisser Rechtsbruch toleriert würde. Meiner Meinung nach die logischste Erklärung.
Wohnwagenfreak ist offline  
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Alt 08.02.2010, 14:27   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #14 (permalink)
IceWeasel
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Um auf tomruevels Beitrag einzugehen. Der Freundliche hat meinen Wohnwagen auf die Bühne gefahren und auf das Schild neben der Tür am Aufbau geschaut und die Fahrgestellnummer verglichen. Danach die Reifen ob Sie die gewünschte Tragfähigkeit haben. Dann das Blechschild auf der Deichsel welche Stützlast eingetragen ist. Unter dem Wagen welches Gewicht auf der Achse steht. Und welches Gewicht auf der Kupplung eingetreten ist.

Mein Problem ist das der Wohnwagen 37Jahre alt ist und der Achshersteller nicht mehr existent ist. Somit bleibt mir nur die Möglichkeit die Stützlasthinzuzurechnen. Aussage von Hersteller Knaus war nur das früher der Wohnwagen mal gewogen wurde und danach Kühlschrank und Heizung eingebaut worden sind. Bei vielen ganz alten Wohnwagen ist noch nicht mal irgendein Gesamtgewicht eingetragen. Meiner wiegt im leeren Zustand bereits 890kg. Mit der Änderung bin ich wenigstens leer im Rahmen. Ich kann den Fahrzeugschein mal einscannen, damit ihr seht was eingetragen worden ist. Als neue z.G.G. sind 900kg eingetragen, vorher nur 800kg. Somit darf er abgekuppelt 900kg wiegen. Im letzten Urlaub hat er 925kg gewogen. Das waren fast 16% Übergewicht. Jetzt sind es nur noch 3%. Und das alles ohne Änderungen an Fahrzeug. Nur durch einen Schrieb vom TÜV. Letzendlich wird der es ja wissen und übernimmt ja die Verantwortung für die zusätzlichen 100kg.
Man sollte hier nur beachten mit eventuelle andere Regeln hier nicht zu kollidieren (z.B. habe ich eine 100er Zulassung ohne ASK nach Teil c) der Verordnung. Somit darf ich mit meinem Passat 1150*0,8=920kg mit 100km ziehen. Somit sind die 900kg im Rahmen). Außerdem muss man auch schauen wenn man keinen Anhängerführerschein sein eigen nennt.
IceWeasel ist offline  
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Alt 08.02.2010, 17:42   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #15 (permalink)
Feger
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Zitat:
Zitat von meixu35 Beitrag anzeigen
130 kg Stützlast an der AHK

Was hast du ´n für ein Zugfahrzeug?
Hm, ist das viel???

Bei mir steht S = 250.....

Gruß, der Feger
Feger ist offline  
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Alt 08.02.2010, 18:21   Frage:Zulässige Gesamtmasse von Wohnwagen Beitrag #16 (permalink)
Interceptor
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Noch mal genau :

Die Rennleitung muss eigendlich den (Wohn)-Anhänger komplett auf die Waage stellen.

Somit wird überprüft ob das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten ist.

Die Anhängelast wird wie der Name schon sagt im angehängten Zustand kontrolliert, meist mit einer Achswaage.
Zusätzlich müsste nun noch die Stützlast gewogen werden.

Machen die Grünweißen allerdings so gut wie nie. Ich habe es noch nicht erlebt.
Meinen Anhänger haben die nur einmal im angehängten Zustand übr die Achsewaage gefahren.


Mein Wohnwagen z.B. hat ein zzG. von 1500 kg. Die höchst zulässige Achslast beträgt ebenfalls 1500 kg, weil Einachser.

Da mein Auto eine Stützlast von 85kg verträgt und der Wohni max 90kg haben darf, darf der Wohni gesamt gemessen (Stützrad mit auf der Waage) max 1585kg wiegen.

Aber bitte bedenken die Achslast darf unter keinen Umständen überschritten werden darf.

Diese ominösen 5 % halten sich leider weil es das Gesetz vorsieht erst über 5% ein Bussgeld anzuordnen.

Naja ist genauso wie es immer heißt unter 40 km/h zu schnell gibt es keine Punkte ...

Echt Leute achtet einfach drauf das Ihr das Gesamtgewicht nicht überschreitet.

Bringt nur Ärger ... im Zweifel lieber mal eine öffentliche Waage aufsuchen.

just my 2 cent
Interceptor ist offline  
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