Da will ich auch mal meinen Senf dazugeben,
grundsätzlich ist das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten, wenn ich ein Gesamtgewicht von 1000 Kg. habe so darf das nicht überschritten werden, man brauch also den Wohnwagen nur auf eine öffentlich Waage zu stellen und zu wiegen, das Gewicht von 1000 Kg. darf nicht überschritten werden, ist doch ganz einfach oder?
Was aber sehr oft verwechselt wird ist das die Anhängelast des Zugfahrzeuges und das Gesamtgewicht des Wohnwagens, die Anhängelast ist die Last die ich an mein Zugfahrzeug anhängen darf und von dieser Anhängelast darf die Stützlast abgezogen werden, also wenn mein Wohni 1100 Kg. Gesamtgewicht hat und ich dieses Gewicht voll ausnutze und die tatsächlich gewogene Stützlast 100 Kg. beträgt, so darf diesen Wohni mit einem Zugfahrzeug das eine Anhängelast von 1000 Kg hat ziehen.
Also Wohnwagen 1100 Kg., Stützlast 100 Kg., diese darf ich vom Gewicht des Wohnis abziehen und so habe ich eine Anhängelast von 1000 Kg., das hat aber absolut nichts mit dem Gesamtgewicht des Wohnwagens zu tun, sondern es ist die tatsächliche ANHÄNGELAST die das Zugfahrzeug gerade noch ziehen darf, kapito?
Ganz klar ich habe von 100 Kg. Stützlast geschrieben, diese 100 Kg. muss für den Wohnwagen als auch für das Zugfahrzeug erlaubt sein, ansonsten gilt immer das niedrigere Gewicht
Hier ist noch mal alle ausführlich erläutert:
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html