Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§34 Achslast und Gesamtgewicht
(3) Die zulässige Achslast ist die Achslast, die unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4 nicht überschritten werden darf. Das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Absatzes 2 Satz 2 und der Absätze 5 und 6 nicht überschritten werden darf. Die zulässige Achslast und das zulässige Gesamtgewicht sind beim Betrieb des Fahrzeugs und der Fahrzeugkombination einzuhalten.
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(7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich
bei Zügen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Anhängers,
bei Zügen mit Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte des ziehenden Fahrzeugs und des Starrdeichselanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert
der zulässigen Stützlast des ziehenden Fahrzeugs oder
der zulässigen Stützlast des Starrdeichselanhängers,
bei gleichen Werten um diesen Wert,
bei Sattelkraftfahrzeugen aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Sattelzugmaschine und des Sattelanhängers, vermindert um den jeweils höheren Wert
der zulässigen Sattellast der Sattelzugmaschine oder
der zulässigen Aufliegelast des Sattelanhängers,
bei gleichen Werten um diesen Wert.
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WIe Du sehen kannst, ist eben nicht nur das ZulGEsGEw relevant sondern auch die Achslast, die Dein WW haben darf.
Es hält sich eigentlich immer wieder hartnäckig das Gerücht, dass die Stützlast dem Zugwagen zugeschlagen wird. Eigentlich muss aber abgehängt gewogen werden. Nur erspart die Polente einem das oft.
Auch die angeblich "tolerierten" 5% sind so nicht richtig. Es gibt kein gesetzlich verbrieftes Recht auf Überladung und die Versicherung wird einen Teufel tun das zu übersehen wenn es knallt, auch das kommt noch dazu.
5% - würde bedeuten, ich darf also meinen 1800 kg Wagen um satte 90 kg überladen? Dann hab ich die Achslast übrigens überschritten. Ich glaube kaum, dass der Gesetzgeber da irgendwas toleriert, wie fälschlicherweise oft behauptet wird.